Zweitägige Verhandlung Karlsruhe prüft Maßstäbe für Fixierung in Psychiatrie

Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag in Karlsruhe mit der Verhandlung von zwei Verfassungsbeschwerden von Psychiatriepatienten zur Fixierung begonnen. Die Betroffenen sehen durch die Maßnahme ihr Grundrecht auf Freiheit beschränkt.

 Der Zweite Senat beim Bundesverfassungsgericht (Archivfoto).

Der Zweite Senat beim Bundesverfassungsgericht (Archivfoto).

Foto: Uli Deck/dpa

Die staatliche Freiheitsentziehung sei die schwerste Form der Freiheitsbeschränkung und nur in besonderen Fällen verfassungsrechtlich gerechtfertigt, sagte der Vorsitzende des Zweiten Senats, Andreas Voßkuhle, zu Beginn.

Die Betroffenen aus Bayern und Baden-Württemberg, die während ihrer Behandlung fixiert worden waren, sehen in den Maßnahmen eine Verletzung ihres Grundrechts auf Freiheit der Person aus den Artikeln 2 und 104 des Grundgesetzes. Ihrer Auffassung nach brauchen derartige freiheitsentziehenden Maßnahmen die Zustimmung eines Richters (2 BvR 309/15 und 2 BvR 502/16).

Nach Voßkuhles Angaben geht es in der für zwei Tage geplanten Verhandlung auch um die Fragen, welche Alternativen zur Fixierung denkbar sind und welche Erfahrungen in anderen Ländern bestehen, in denen auf entsprechende Fixierung verzichtet wird - etwa in Großbritannien.

(das/dpa)
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