Fragen und Antworten Karlsruhe entscheidet heute über das Betreuungsgeld

Karlsruhe · Ob sich die CSU über ihren Sieg in der Debatte um das Betreuungsgeld weiter freuen darf, entscheidet heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

2012: Das sagen unsere Leser zum Betreuungsgeld
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Foto: dpa, Jörg Carstensen

Für die einen ist das Betreuungsgeld Ausdruck von Wahlfreiheit für Familien, für die anderen eine "Herdprämie", die falsche Anreize schafft. Ob die hoch umstrittene Familienleistung in ihrer jetzigen Form juristisch überleben wird, will das Bundesverfassungsgericht um 10 Uhr entscheiden. (Az.: 1 BvF 2/13)

Worum geht es?

Um das Betreuungsgeld, das 2013 nach zähem politischen Streit auf Betreiben der CSU eingeführt wurde. Monatlich 150 Euro erhalten diejenigen Eltern, die ihr Kleinkind zu Hause lassen - und nicht in eine Kita oder zu einer Tagesmutter schicken. Das damals noch SPD-geführte Hamburg hat gegen diese Leistung geklagt.

Warum?

Hamburg hat einerseits formale Gründe: Nicht der Bund, sondern die Länder seien für die Prämie zuständig. Inhaltlich geht es um falsche Anreize, die die Prämie aus Sicht der Kritiker schafft: So sind derzeit knapp 95 Prozent der Bezieher Mütter. Das zeige, dass das Geld die Frauen vom Arbeitsplatz fernhalte, argumentierte Hamburgs Familiensenator Detlev Scheele (SPD) in Karlsruhe. Außerdem seien besonders die Kinder bildungsferner Familien auf die frühe Förderung in einer Kita angewiesen. Gerade diese Familien würden ihre Kinder aber wohl wegen des Geldes zu Hause behalten.

Was sagt Bayern, was sagt der Bund dazu?

"Das Betreuungsgeld ist für unsere Eltern wichtig, denn es ermöglicht ihnen echte Wahlfreiheit, wie ihr Kind betreut werden soll", sagte Bayerns Familienministerin Emilia Müller (CSU). Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) ist dagegen in einer schwierigen Situation. Sie gilt als strikte Gegnerin der Prämie. Die Ministerin hatte zur Verhandlung im April daher ihren Staatssekretär Ralf Kleindiek nach Karlsruhe geschickt, der das Geld mit formalen Argumenten verteidigte.

Wie sind die Signale aus Karlsruhe?

In ihrer Verhandlung im April zeigten die Richter große Skepsis bei der Zuständigkeit des Bundes. Denn dieser ist hier unter anderem nur dann am Zuge, wenn das zur "Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet" notwendig ist - also regionale Unterschiede ausgeglichen werden müssen. Und das kommt erst dann infrage, wenn befürchtet werden muss, dass die Lebensverhältnisse in den Ländern sich ohne die Prämie eklatant auseinanderentwickeln.

Wie können die Richter entscheiden?

Sie können das Gesetz als verfassungswidrig kippen. Doch die Leistung wird dann wohl kaum Knall auf Fall wegbrechen: "Die Richter werden dem Gesetzgeber höchstwahrscheinlich eine Frist geben, innerhalb derer es das Betreuungsgeld des Bundes noch geben darf", sagt der Speyerer Staatsrechtler Joachim Wieland der Deutschen Presse-Agentur. So könnten sich Verwaltung, Bund, Länder und nicht zuletzt die Eltern auf die anstehenden Änderungen einstellen.

Und was käme nach einer solchen Frist?

Sollte das Gesetz aus den genannten formalen Gründen kippen, wären die Länder am Zuge. Sie könnten ein Landesbetreuungsgeld erlassen. Bayern hat das bereits angekündigt. Zwar hofft die bayerische Landesregierung immer noch auf die Zustimmung der Richter. "Sollte es anders kommen, dann werden wir einen Weg finden in Bayern, die Dinge richtig in die Zukunft zu führen: mit Betreuungsgeld", sagte Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) am Montag.

Werden die Richter auch etwas zu den inhaltlichen Fragen sagen?

In der Verhandlung ging es lange nur um formale Fragen. Es ist daher gut möglich, dass Karlsruhe gar nichts dazu sagt, ob das Geld etwa gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt.

(dpa)
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