Pressemitteilung zu früh verschickt Bundesverfassungsgericht kippt pauschale Kopftuchverbote

Berlin/Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht hält ein pauschales Kopftuchverbot bei Lehrkräften nach einem Medienbericht für nicht mit der Religionsfreiheit vereinbar. So zumindest heißt es in einer Pressemitteilung, die aus Versehen jetzt schon bei einer Zeitung gelandet ist.

Eine entsprechende Grundsatzentscheidung werde am Freitag veröffentlicht, berichtete die Berliner "tageszeitung" (taz/Freitag). Durch eine Computerpanne des Gerichts sei der Kern des Beschlusses allerdings schon am Donnerstag bekannt geworden und liege der "taz" vor.

Das Gericht bestätigte lediglich, dass "aufgrund eines internen Versehens" Teile der Pressemitteilung zu den Verfassungsbeschwerden für kurze Zeit einsehbar waren. Man würde sich "freuen, wenn die inhaltliche Diskussion über diese Entscheidung auf Grundlage dieser vollständigen Information geführt würde", so das Gericht.

Der Zeitung zufolge korrigiert das Gericht damit seine eigene Rechtsprechung aus dem Jahr 2003. Im Fall der Stuttgarter Lehrerin Fereshta Ludin hatte Karlsruhe damals entschieden, dass auch vorsorgliche Kopftuchverbote möglich sind - wenn es hierfür eine gesetzliche Grundlage gibt. Viele Bundesländer schufen daraufhin entsprechende Kopftuchverbote in ihren Schulgesetzen.

In dem nun erwarteten Urteil geht es um das nordrhein-westfälische Schulgesetz. Es hätte aber auch für die anderen Länder Bedeutung. Laut "taz" kippen die Richter eine weitere Klausel in dem Gesetz. Das Privileg für die "Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen" verstoße gegen das Grundgesetz, das Benachteiligungen aus religiösen Gründen verbietet.

(dpa)
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