Bundesverfassungsgericht Klage nach Streit um Spenderniere gescheitert

Karlsruhe · Kritiker des Organspende-Systems sind mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Geklagt hatte eine Frau, die nach einem Streit mit ihrem Arzt, keine Nierentransplantation mehr bekommen hatte.

 Die Klägerin hatte das Organspende-System kritisiert.

Die Klägerin hatte das Organspende-System kritisiert.

Foto: dpa, elz zeh

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage einer ehemaligen Organspende-Patientin abgelehnt. Die Frau war Patientin am Münchner Universitätsklinikum und stand auf der Warteliste für eine Nierenspende - bis es zu einer Meinungsverschiedenheit zwischen ihrem Ehemann und dem zuständigen Chirurgen kam.

Als Konsequenz stufte der Arzt die Frau als "nicht transplantabel" ein: Eine "vertrauensvolle Behandlung" sei "nicht mehr möglich". Patienten mit dieser Einstufung werden bei der Organvergabe nicht berücksichtigt. Die Frau klagte.

Zu einer Entscheidung der Verwaltungsgerichte kam es nicht mehr, weil die Frau inzwischen in einer anderen Klinik eine neue Niere bekommen hatte.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz, die die Verfassungsklage unterstützt hat, kritisiert dies als Beispiel dafür, dass Patienten auf der Warteliste nicht die vollen Bürgerrechte und keinen wirksamen Rechtsschutz bekämen. Nach Auffassung der Karlsruher Richter ist an der Abweisung der Klage durch die Verwaltungsgerichte aber nichts auszusetzen, wie am Freitag mitgeteilt wurde. (Az. 1 BvR 1705/15)

(lai/dpa)
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