"Charlie Hebdo" und "Spiegel" Presserat entscheidet über Beschwerden zu Titelbildern

Berlin/Paris · Angela Merkel mit dem Kopf von SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz in der Hand: Dieses Titelbild hat der Satirezeitung "Charlie Hebdo" eine Beschwerde beim Deutschen Presserat eingebracht. Die Medienwächter müssen auch über ein ähnliches Cover des "Spiegel" mit Donald Trump urteilen.

 Die deutsche Ausgabe der Satire-Zeitung "Charlie Hebdo" und das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" am 09.02.2017 in einem Zeitschriftenladen.

Die deutsche Ausgabe der Satire-Zeitung "Charlie Hebdo" und das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" am 09.02.2017 in einem Zeitschriftenladen.

Foto: dpa, nie jhe

Auf dem Cover der deutschen Ausgabe von "Charlie Hebdo" war Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) Anfang Februar als Karikatur gezeigt worden. In der einen Hand hielt sie ein blutverschmiertes Messer, in der anderen den abgetrennten Kopf von Schulz.

In der Beschwerde heißt es, diese Darstellung diffamiere die Kanzlerin. Der Beschwerdeausschuss werde sich am 23. März mit dem Vorwurf beschäftigen, sagte die Presseratssprecherin Edda Eick am Mittwoch.

Die aus Frankreich stammende Satirezeitung "Charlie Hebdo" war vor knapp drei Monaten in Deutschland gestartet. Die Karikatur der bekannten Zeichnerin Coco war eine Antwort auf ein aufsehenerregendes "Spiegel"-Titelbild. Das Nachrichtenmagazin hatte einige Tage zuvor auf seiner Titelseite Donald Trump abgebildet, der der Freiheitsstatue den Kopf abgetrennt hat - eine scharfe Kritik an der Politik des neuen US-Präsidenten.

Das "Spiegel"-Cover sorgte für lebhafte Diskussionen und wurde teils gelobt, teils heftig kritisiert. Gestaltet hatte es der aus Kuba stammende Künstler Edel Rodriguez, der 1980 als politischer Flüchtling in die USA gekommen war. Mit der nachgestellten Titelseite wollte "Charlie Hebdo" dem "Spiegel" nach eigenen Angaben seine Solidarität und seinen Respekt ausdrücken.

Der Presserat bat "Charlie Hebdo" nun um eine Stellungnahme zu dem Vorwurf, den Pressekodex verletzt zu haben. So mahnt dessen Ziffer 1 die Achtung der Menschenwürde an, Ziffer 9 den Schutz der Ehre. Bei seiner nächsten Sitzung wird das Gremium auch die 21 Beschwerden gegen den "Spiegel" wegen des Trump-Titels prüfen.

Kritisiert wurde daran unter anderem, die Darstellung des US-Präsidenten sei ehrverletzend. Der Presserat kann beispielsweise eine Rüge oder eine Missbilligung aussprechen, oder aber auf eine solche Maßnahme verzichten, wenn er die Beschwerde für unbegründet hält.

"Wir nehmen die Beschwerde ernst und werden selbstverständlich gemäß des Reglements des Deutschen Presserats darauf antworten", sagte die deutsche "Charlie Hebdo"-Chefredakteurin Minka Schneider am Mittwoch.

Die französische Satirezeitung ist bekannt für provokative und häufig derbe Karikaturen. Im Januar 2015 wurde die Redaktion der Zeitung in Paris Ziel eines islamistischen Anschlags mit zwölf Toten.

(oko/AFP/dpa)
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