Prozess in Essen: "Chatroom-Killer" legt Geständnis ab
zuletzt aktualisiert: 14.01.2009 - 14:39Essen (RPO). Gleich zu Beginn des Prozesses vor dem Essener Landgericht hat "Chatroom-Mörder" Christian G. ein Geständnis abgelegt. Er habe zwei seiner Internet-Bekanntschaften im Juni 2008 getötet, bestreitet jedoch eine Mordabsicht.
Die erste Tat sei ein Unglücksfall gewesen, bei der zweiten Tötung seien ihm die Sicherungen durchgebrannt, erklärte der 27-Jährige am Mittwoch in einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung. Bislang hatte der Hamburger nur eine der Taten eingeräumt.
Laut Anklage hat G., der unter dem Namen "Riddick300" mehr als 300 Chat-Kontakte pflegte, eine 26-jährige Frau aus Stade und eine 39-jährige aus Marl bei ersten Dates erstochen.
Vor Gericht erklärte der Hamburger, er habe in seinem Leben mindestens 100 Frauen getroffen, die er über Internet kennengelernt habe, und nie sei etwas Schlimmes geschehen. Etwas Böses habe er auch den beiden Opfern nicht antun wollen.
Er traf sein erstes Opfer, die 26-jährige Frau aus Stade bei Hamburg, am 5. Juni. Seinen Angaben zufolge hatten sie sich für ein Stelldichein auf eine einsame Wiese zurückgezogen, als plötzlich ein Streit losbrach. Um die hysterisch um sich schlagende Frau zu beruhigen, habe er ihr einen kurzen Moment lang fest an den Hals gefasst.
"Dann sank sie plötzlich leblos zusammen und war tot", hieß es in der Erklärung. Aus Panik habe er Handy und Geldbörse der Frau an sich genommen und sei verschwunden.
Todesursache nicht geklärt
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die 26-Jährige mit einem Stich in den Hals getötet zu haben. Die Todesursache ist nicht eindeutig geklärt, weil die Leiche schon stark verwest war, als sie gefunden wurde.
Den bereits bei der Polizei gestandenen Mord an der 39-jährigen Frau aus Marl Mitte Juni erklärte der Angeklagte mit einem Kindheitstrauma. Als Kind habe er mit ansehen müssen, wie sein Vater seine Mutter vergewaltigte.
Die Frau habe nach einem gemeinsam verbrachten Nachmittag plötzlich Geld von ihm gewollt und ihm gedroht, ihn der Vergewaltigung zu bezichtigen. Da habe bei ihm alles ausgesetzt, erklärte der 27-Jährige. Mit einem Küchenmesser in der Tasche sei er der 39-Jährigen schließlich auf einen Spaziergang mit ihren Hund gefolgt. Er habe sie nur zur Rede stellen wollen, doch als er vor ihr stand, habe er plötzlich "die Augen von Jesus" vor sich gesehen: "Sie haben das Messer geführt."
Insgesamt versetzte er der 39-Jährigen zwölf Messerstiche in den Rücken und 14 in die Brust. Die Frau verblutete noch am Tatort. Die Tat sei ihm wie eine Erlösung vorgekommen. Stimmen hätten ihm befohlen, ein Kreuz in die Leiche zu ritzen, heißt es in der Erklärung des Angeklagten.
Er wisse nur, dass er irgendwann in die Wohnung der Marlerin zurückgekehrt sei, ihren Computer, eine Digitalkamera und eine Spielekonsole gestohlen habe und wieder nach Hamburg zurückgefahren sei.
Ob G., der Teile seiner Kindheit in einem Heim verbrachte und jahrelang drogensüchtig war, schuldfähig ist, soll ein Gutachter in dem bis April angesetzten Prozess klären.
Die Staatsanwaltschaft will beantragen, dass die Strafkammer die besonderen Schwere der Schuld feststellt. Demnach wäre bei einer Verurteilung zu lebenslanger Haft eine Freilassung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Ein Urteil wird nicht vor April erwartet.
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