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Chronologie: Strafmaße bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe
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Foto: dpa, Uli Deck
Wer Millionen Euro am Finanzamt vorbeischleust, muss nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs von 2008 mit höheren Strafen rechnen - auch mit Gefängnis. Urteile davor und danach fielen sehr unterschiedlich aus. Beispiele:
Chronologie: Strafmaße bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe