Urteil des Bundesgerichtshofs Computerspiele — Eltern haften nicht für Kinder

Karlsruhe · Wenn Kinder hinter dem Rücken ihrer Eltern über teure 0900er-Telefonnummern einkaufen, müssen diese nicht die Rechnung bezahlen.

 Ein Junge spielt mit seinem Notebook.

Ein Junge spielt mit seinem Notebook.

Foto: dpa

Solange sie die Zahlung als Anschlussinhaber nicht autorisiert haben, haftet grundsätzlich der Dienstleister. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden.

Damit bleibt es einer Mutter erspart, eine Rechnung von gut 1250 Euro zu begleichen. Ihr Sohn hatte mit 13 Jahren ein an sich kostenloses Computerspiel gespielt. Virtuelle Extras konnten aber zugekauft werden.

Dafür war unter anderem eine 0900er-Nummer angegeben ("Pay by Call"). Der Junge rief dort 21 Mal an. (Az. III ZR 368/16)

(dpa)
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