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Interview mit Ministerin Zypries: "Das schärfste Gesetz kann das nicht verhindern"

VON EVA QUADBECK FÜHRTE DAS GESPRÄCH - zuletzt aktualisiert: 12.03.2009 - 19:35

Düsseldorf (RP). Nach dem Amoklauf von Winnenden spricht Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) im Interview mit unserer Redaktion unter anderem über das Waffengesetz in Deutschland.

Justizministerin Brigitte Zypries. Foto: AP, AP

Der Amoklauf von Winnenden hat Deutschland geschockt. Der Täter hat eine registrierte Waffe benutzt. Sind unsere Waffengesetze zu lasch?

Zypries Wir haben das Waffengesetz nach dem Amoklauf von Erfurt gleich zwei Mal erheblich verschärft. Noch zu meiner Zeit im Innenministerium haben wir im Waffenrecht die Altersgrenzen heraufgesetzt, wir haben psychologische Eignungstests und Einschränkungen bei großkalibrigen Waffen eingeführt. Offenbar kann auch das schärfste Waffengesetz eine solche Tat nicht verhindern.

Die Waffe des jugendlichen Täters lag zu Hause aus. Wäre nicht der Waffenschrank des Schützenvereins der bessere Aufbewahrungsort?

Zypries Wir haben nach Erfurt 2002 sehr ausführlich darüber diskutiert, ob Schützen ihre Waffen besser im Vereinshaus oder zu Hause lagern sollten. Nach Abwägung aller Argumente haben wir entschieden, dass die Aufbewahrung zu Hause der sicherere Ort ist. Denken Sie nur, welch attraktives Einbruchsobjekt sonst ein einsam stehendes Vereinsheim werden würde.

Also kein Änderungsbedarf?

Zypries Wir sollten nicht vorschnell nach Gesetzesänderungen rufen, solange die Hintergründe der Tat nicht aufgeklärt sind. Nach jetzigem Stand habe ich nicht den Eindruck , dass Änderungen im Waffenrecht nötig sind. Allenfalls im Vollzug scheint es ja ein Defizit gegeben zu haben.

Was schwebt Ihnen vor?

Zypries Die Schießsportvereine müssen ihre Mitglieder noch stärker in die Verantwortung nehmen. Es muss klar sein, dass die Aufbewahrungspflichten im Waffengesetz unbedingt eingehalten werden müssen.

Reichen dafür Appelle?

Zypries Wir müssen zuerst noch einmal die genauen Umstände des Falles kennen. Wie kam der Täter an die Waffe? Warum haben die Eltern die Waffe nicht ordnungsgemäß weggeschlossen? Gibt es auch an anderen Stellen Lücken?

Psychologen geben auch Killerspielen wie „Counter-Strike” und „Ego-Shooter” einen Einfluss auf die Gewaltbereitschaft von Jugendlichen?

Zypries Ich bin da vorsichtig. Die meisten Wissenschaftler sagen, dass diese Spiele nicht ursächlich für Gewalttätigkeit sind.

Gewaltverherrlichende Schriften können auch verboten werden.

Zypries Richtig und das gilt ebenso für Computerspiele. Wenn sie jugendgefährdend sind, dürfen sie nicht an Kinder oder Jugendliche verkauft oder ihnen sonst zugänglich gemacht werden. Wer Computerspiele herstellt oder verbreitet, die grausame Gewalttätigkeiten an Menschen schildern und Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, macht sich strafbar. Leider müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass man solche Spiele im Internet über ausländische Server bekommen kann..

Was schlagen Sie vor?

Zypries Natürlich muss man alle rechtlichen Instrumentarien nutzen, aber notwendig ist auch unbedingt eine vernünftige Medienerziehung. Da müssen wir erheblich mehr tun.

Überschätzen Sie da nicht die Einsichtsfähigkeit mancher Jugendlicher?

Zypries Ich kenne viele Heranwachsende, die in einem bestimmten Alter etwa „Counter-Strike” spielen oder gespielt haben, aber deswegen noch lange nicht zu Gewalttätigkeiten neigen. Im übrigen darf man nicht unterschätzen, dass ein Verbot manche Spiele auch erst wirklich interessant macht.

Jugendforscher sagen, viele Heranwachsende würde wegen des hohen Internet- und Computerkonsums in einer Parallelwelt leben. Stimmt das?

Zypries So weit würde ich nicht gehen. Aber der hohe Internet- und Computerkonsum ist aus verschiedenen Gründen besorgniserregend. Kinder und Jugendliche brauchen unmittelbare Sozialkontakte, sie sollten sich deshalb mehr in Vereinen und Jugendgruppen engagieren, sich mehr bewegen.

Heute laden sich schon Grundschüler Gewaltbilder auf das Handy.

Zypries Ich sehe keine Gründe, warum Erst- oder Zweitklässler überhaupt ein Handy besitzen sollten. Und wenn doch, dann sind wir wieder bei einer verantwortlichen Medienerziehung. Da sind vor allem die Eltern in der Pflicht, die das Handy erlauben.

Neue Medien wirken auch in anderer Hinsicht als Brandbeschleuniger. Die Familienministerin von der Leyen will deshalb Internetseiten mit Kinderpornographie komplett sperren lassen. Hilft das?

Zypries Wir müssen alles tun, um Kinderpornographie im Internet zu verhindern. Aber auf einem Weg, der rechtlich sauber ist. Die Familienministerin möchte eine vertragliche Verpflichtung der Internetdienstleister gegenüber dem Bundeskriminalamt, solche Seiten zu sperren. Dieser Weg ist verfassungsrechtlich problematisch. Staatlich veranlasste Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis – und darum geht es hier – brauchen nach unserem Grundgesetz eine gesetzliche Grundlage.

In Heinsberg lebt ein gefährlicher Sexualstraftäter, den die Richter nicht in Sicherungsverwahrung nahmen. Wie ist so etwas möglich?

Zypries Das Verfahren läuft noch. Es gibt noch keine rechtskräftige Entscheidung. Grundsätzlich haben die Richter die Möglichkeit, bei Urteilsverkündung, im Strafvollzug und auch nach Ende des Strafvollzugs eine Sicherungsverwahrung anzuordnen.

Es gibt doch aber Forderungen, das Recht der Sicherungsverwahrung zu verschärfen. Reicht denn das geltende Recht überhaupt aus?

Zypries Wir haben in den letzten Jahren das Recht der Sicherungsverwahrung erheblich verschärft, inzwischen auch die vorbehaltene und die nachträgliche Sicherungsverwahrung nach Erwachsenen- und Jugendstrafrecht ermöglicht, denn natürlich geht es uns darum, die Bevölkerung bestmöglich zu schützen. Deshalb behalten wir die Rechtsanwendung im Blick und überprüfen laufend, ob es noch Handlungsbedarf gibt. Allerdings setzt das Verfassungsrecht dem Gesetzgeber auch Grenzen, denn es geht bei Sicherungsverwahrung ja immer darum, dass ein Mensch seine Strafe voll verbüßt hat und er dennoch weiter eingesperrt bleiben soll. Dieser Freiheitsentzug ist die schärfste Sanktion, die ein Rechtsstaat gegenüber seinen Bürgern verhängen kann und das Verfassungsgericht – aber auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte - wacht aufmerksam darüber, dass die Balance zwischen dem Freiheitsrecht des Einzelnen und dem Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit erhalten bleibt. Dies zeigen auch die zahlreichen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, in denen Deutschland vorgeworfen wird, bereits jetzt wegen der Sicherungsverwahrung gegen die Menschenrechtskonvention zu verstoßen.

Beim Thema Managergehälter hat sich die große Koalition mal wieder auf den kleinsten gemeinsamen Nenner geeinigt. Wird das ein Wahlkampfthema der SPD?

Zypries Ja, wenn sich die Union weitergehenden Maßnahmen verschließt. Wir wollen die steuerliche Abzugsfähigkeit von Vorstandsgehältern auf eine Million Euro begrenzen. Es geht nicht um eine betragsmäßige Deckelung, die Gehälter können weiter frei ausverhandelt werden. Aber nicht alles, was rechtlich zulässig ist, muss auch steuerlich wirksam werden. Und die SPD legt Wert darauf, dass ins Aktiengesetz eine Regelung aufgenommen wird, aus der deutlich wird, dass die Geschäftsleitung eines Unternehmens nicht nur zum Wohle der Gesellschaft agieren muss, sondern auch Arbeitnehmer- und Gemeinwohlinteressen zu berücksichtigen hat. Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb sich die Union dagegen wert.

Wirtschaftsminister zu Guttenberg will das Enteignungsgesetz der Bundesregierung verhindern ...

Zypries ... dem er selbst im Kabinett zugestimmt hat. Ich verstehe hier meinen Kollegen nicht. Wir haben gemeinsam beschlossen, dass wir die HRE nicht in die Insolvenz gehen lassen können, weil sie systemische Relevanz hat. Und Insolvenz müsste sie längst anmelden, wenn der Staat sie nicht massiv unterstützte. Aber gerade weil eine Insolvenz dieser Bank nicht überschaubare Folgen für unseren gesamten Finanzmarkt hätte, haben wir uns darauf verständigt, dass der Bund, wenn er sich finanziell schon in erheblichem Umfang mit Steuergeldern engagiert, auch die Kontrolle über dies Bank übernehmen muss

Braucht man dazu die Enteignung?

Zypries Vorzugsweise wollen wir die Kontrolle durch einen gesellschaftsrechtlichen Kapitalschnitt bekommen – eine Enteignung kann nur das letzte Mittel, die ultima ratio sein. Das lässt die Verfassung gegen Entschädigung zu. Wohlgemerkt: diese Bank wäre ohne staatliche Unterstützung längst insolvent und dann bekäme kein Aktionär auch nur noch einen Cent für seine Aktie.

Alle Berichte über den Amoklauf in Winnenden im Special

Quelle: RP

 
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