Debatte um Glaube in Deutschland Das hohe Gut der Religionsfreiheit

Monheim · Monheim finanziert zwei islamische Gemeindezentren. Nun scheiden sich daran die Geister, ob das noch zur grundgesetzlich gewährten Religionsfreiheit gehört oder die übertriebene Förderung einer Glaubensminderheit ist.

 Der Moscheebau in Köln.

Der Moscheebau in Köln.

Foto: dpa, obe fdt mg

Mit dem Fall der Stadt Monheim wird nicht der Untergang des Abendlandes eingeläutet. Doch gehört es dennoch nicht zum Alltag, dass eine Kommune muslimischen Gemeinden zwei Grundstücke im Wert von 850.000 Euro zur Verfügung stellt, damit diese neue Gemeindezentren errichten kann. Für Monheims Bürgermeister Daniel Zimmermann und seine Partei "Peto" ist das ein Fall des Grundgesetzes und darum eindeutig. Im vierten Artikel heißt es, dass die "Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses unverletzlich" sind und darum die "ungestörte Religionsausübung gewährleistet" wird.

Bekenntnisse, die jeder freiheitlich Denkende sofort unterschreibt. Die Praxis aber - und die ist seit Monheim plötzlich fassbar geworden - wirft erstaunlich neue Fragen danach auf, wo Grenzen dieser Religionsfreiheit sind; einen Tick mutiger gefragt: ob es überhaupt Grenzen dieser Religionsausübung geben darf.

Grundgesetz versus Religionsfreiheit

Die Freiheit der Religion ist eine recht umfassende. Sie meint nämlich nicht nur, dass sich jeder aussuchen darf, welcher Glaubensgemeinschaft er angehören will. Vielmehr darf auch keiner Religion vorgeschrieben werden, welche gottgegebenen Inhalte sie vertritt und lehrt. Und das Grundgesetz? Das bleibt zunächst außen vor. Da wird die Religionsfreiheit zu einer echten Herausforderung, wenn Glaubensinhalte nicht unbedingt mit dem Grundgesetz vereinbar sein müssen. Das klingt problematisch und ist doch seit Langem Praxis. Die römisch-katholische Kirche etwa, die das Priesteramt nur Männern vorbehält und die verheirateten Geistlichen die weitere Ausübung ihres Amtes untersagt, ist unvereinbar mit dem Grundgesetz.

Religionsfreiheit ist Gedankenfreiheit, und wo eine solche herrscht, geht es meist spannend zu. Weil die Gesellschaft dann gezwungen ist, über den Platz der Religion in der Gesellschaft nachzudenken wie auch über ihre Wurzeln. Auf dem Kampfplatz unser Werte wird gegen den Islam gern jener Dreiklang ins Feld geführt: dass sich unsere Herkunft aus den Quellen der griechischen Philosophie, dem römischen Recht und dem jüdisch-christlichen Glauben speist. Daraus leitet sich freilich kein Anspruch für die Gegenwart ab, in der ohnehin die christlichen Kirchen seit Jahren auf dem Rückzug und längst nicht mehr Volkskirchen zu nennen sind. Wer Traditionslinien sucht, kann sie auch im Islam entdecken, zählt er doch mit Christentum und Judentum zu jenen drei monotheistischen Religionen, die sich auf Abraham als gemeinsamen Stammvater berufen.

Steuergelder für Unbekannte?

Das ist - auch im Fall Monheim - nicht strittig. Vielmehr artikuliert sich ein anderes Unbehagen: ob mit Steuergeldern Gläubige eine Förderung erfahren, von denen man nicht weiß, wer sie sind. Wen beispielsweise vertritt die Organisation Ditib? Wirklich die Gläubigen oder hauptsächlich die Türkei? Dass der Islam im Gegensatz zum Christentum kein Amt hat, das verbindlich für alle spricht, macht den Dialog wenigstens schwierig.

"Die Moscheen, die gebaut werden, brauchen eine Transparenz", sagt uns Bischof Helmut Dieser, der Mitte November als neuer Bischof von Aachen sein Amt antritt. Genau da sitzt nach den Worten des 54-Jährigen "das Misstrauen in der Bevölkerung. Was geschieht in den Moscheen? Wird dort deutsch gesprochen? Was wird dort gepredigt? Wer spricht dort und in welchem Auftrag? Es darf keine rechtsfreien Räume geben. Und das muss dann eben auch die Öffentlichkeit des Gottesdienstes betreffen. Wenn eine Moschee einen Verdacht erregt, müssen wir selbstverständlich darüber reden." Das sei mühsam, "weil man auch eigene und vorhandene Fremdheitsgefühle zulassen muss", so Dieser. "Und wenn Moschee-Neubauten das Stadtbild prägen können, wie möglicherweise in Monheim, dann ist das zunächst schwer. Das sei weniger eine Frage der Religionsfreiheit, "sondern markiert kulturelle Unterschiede", sagt er.

Die Hoffnung ist das Gegenteil. Dass die Moscheen aus den Hinterhöfen nicht allein Monheims künftig ins Zentrum rücken und so sichtbar ein respektierender wie respektierter Teil des öffentlichen Lebens werden; mit den Pflichten und Rechten unserer säkularen Gesellschaft. Dazu kann auch eine finanzielle Unterstützung gehören, die bislang beide christlichen Kirchen in Form der Kirchensteuer genießen. Sie ist ein Kind des frühen 19. Jahrhunderts, als die weltlichen deutschen Fürsten ihre linksrheinischen Gebiete an Frankreich abtreten mussten und im Gegenzug Güter der Kirche erhielten. Diese wurde bis 1803 vollständig enteignet. Daraufhin übernahmen die Länder die Finanzierung der kirchlichen Aufgaben. Die Förderung Monheims ist weit entfernt von einer Kirchensteuer auch für muslimische Gemeinden. Sie deutet aber einen Weg an, Religionsfreiheit konsequenter wie auch verantwortungsvoller anzunehmen.

"Deutschland ist auch religiös plural"

Etwa 4,3 Millionen Muslime leben inzwischen in Deutschland. Für den Essener Integrationsforscher Professor Haci-Halil Uslucan ist die Förderung des Moscheebaus darum ein wichtiger Schritt, der zeigt, "dass die Bundesrepublik nicht nur ethnisch und kulturell plural geworden ist, sondern auch religiös". Der Islam werde künftig nicht mehr als "fremde Religion wahrgenommen, sondern ist deutsche Alltagsreligion geworden", sagt Uslucan, der am 9. November in der Alten Synagoge in Essen über die multireligiöse Gesellschaft reden wird.

In ein paar Tagen wird in Monheim der mit 10.000 Euro dotierte Ulla-Hahn-Preis vergeben. Der Autorenpreis geht in diesem Jahr an Shida Bazyar. Ihr Buch "Nachts ist es leise in Teheran" handelt von Flucht und fremden Wurzeln, von der Eigen- und der Fremdwahrnehmung.

(los)
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