Prozess gegen mutmaßlichen KZ-Wächter: Demjanjuk schweigt zu Vorwürfen
zuletzt aktualisiert: 01.12.2009 - 13:08München (RPO). Am Tag zwei im Prozess gegen den mutmaßlichen KZ-Wächter John Demjanjuk spielt die Verteidigung weiter auf Zeit. Rechtsanwalt Ulrich Busch beantragte am Dienstag am Landgericht München die Einstellung des vermutlich letzten großen Prozesses um Nazi-Verbrechen. Demjanjuk selbst zieht es vor, zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu schweigen.
Das Gericht könne nicht zuständig sein, weil der gebürtige Ukrainer Demjanjuk, der im Zweiten Weltkrieg in deutsche Kriegsgefangenschaft geriet und laut Anklage im Vernichtungslager Sobibor Tausende Juden in die Gaskammern trieb, kein deutscher Amtsträger gewesen sei. Die Taten, die ihm zur Last gelegt würden, seien laut Ulrich Busch seit 1963 verjährt. Zudem sei die "Zwangsdeportation" des 89-jährigen Angeklagten von den USA nach Deutschland im Mai illegal gewesen.
Auch habe Demjanjuk bereits in Israel vor Gericht gestanden und sei dort, nachdem er zunächst zum Tode verurteilt worden war, vom höchsten Gericht freigesprochen worden. Er dürfe nicht zweimal wegen des gleichen Falles angeklagt werden, so Busch. In Israel wurde er zunächst für "Iwan den Schrecklichen" gehalten, einen im Vernichtungslager Treblinka für seine sadistischen Taten berüchtigter Aufseher. Busch forderte Gutachten, ob das Landgericht München zuständig sei und ob es zulässig sei, Demjanjuk erneut anzuklagen.
Staatsanwalt Hans-Joachim Lutz verlas am Dienstag die Anklageschrift. Demjanjuk wird demnach Beihilfe zum Mord an 27.900 Menschen überwiegend jüdischen Glaubens in Sobibor im heutigen Polen zur Last gelegt. Konkret geht es um 15 Fälle mit 9300 Todesopfern. Laut Anklage diente der mittlerweile staatenlose Demjanjuk, der nach dem Weltkrieg lange unbehelligt in den USA lebte und auch die US-Staatsbürgerschaft hatte, 1943 der SS als Wachmann in Sobibor. Dort wurden mindestens 250.000 Personen getötet.
Der 89-Jährige bestreitet die Vorwürfe und will sich nicht schuldig bekennen. Zum Prozessauftakt am Montag hatte ihn Verteidiger Busch bereits selbst als Opfer der Nazis dargestellt. Er habe Befehle der SS ausführen müssen, um zu überleben. Ranghohe Nationalsozialisten - darunter Vorgesetzte Demjanjuks - seien von der deutschen Justiz in anderen Verfahren freigesprochen oder gar nicht erst angeklagt worden.
Richter Ralph Alt stellte die Entscheidung über die Anträge der Verteidigung zunächst zurück. Offen sind auch noch Befangenheitsanträge gegen Richter und Staatsanwälte.
Demjanjuk wurde erneut auf einer Trage in den Gerichtssaal gebracht. Er wirkte unruhig. Wegen diverser Krankheiten muss das Verfahren jeweils nach eineinhalb Stunden unterbrochen werden. Insgesamt darf pro Tag maximal drei Stunden gegen Demjanjuk verhandelt werden. Nebenkläger, darunter Überlebende von Sobibor, glauben, dass er das Gericht über seinen Gesundheitszustand täuscht. Sie fordern, dass er die Wahrheit sagt.
Demjanjuk droht in Deutschland eine lebenslange Haftstrafe. Für den Prozess sind 35 Verhandlungstage bis Mai 2010 angesetzt.
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