Bischof Williamson muss Argentinien verlassen: Der Holocaust-Leugner sucht ein Aufnahmeland
VON GODEHARD UHLEMANN - zuletzt aktualisiert: 21.02.2009 - 16:24Düsseldorf (RP). Argentinien hat den Holocaust-Leugner Bischof Williamson aufgefordert, das Land innerhalb von zehn Tagen zu verlassen, anderenfalls werde er ausgewiesen. Der Bischof habe bei seiner Einreise falsche Angaben gemacht, außerdem beleidige die Holocaust-Leugnung die Argentinier, das jüdische Volk und die ganze Menschheit, sagte der Innenminister.
Bischof Williamson ist britischer Staatsbürger. Er ist ein zum Katholizismus konvertierter Anglikaner. Er kann nach Großbritannien ausreisen, aber auch in andere Länder. Großbritannien hat kein spezifisches Gesetz gegen die Holocaust- Leugnung verabschiedet. Er kann aber nicht folgenlos nach Deutschland einreisen, denn nach § 130 des Strafgesetzbuches ist hier die Leugnung des Holocaust strafbar. In Deutschland hat die Staatsanwaltschaft in Regensburg ein Ermittlungsverfahren gegen Williamson eingeleitet, der in einem Interview im schwedischen Fernsehen am 21. Januar die Existenz von Gaskammern abgestritten hatte.
Ähnlich handhaben Länder wie Österreich, Liechtenstein oder die Schweiz den Tatbestand. Andere europäische Länder haben erweiterte Gesetze gegen Verleumdung oder Rassenhass erlassen, aber kein ausdrückliches gegen das Bestreiten des Holocaust. Frankreich – Hauptsitz der Pius-Bruderschaft, der Williamson anhängt – hat 1990 ein Strafgesetz gegen die Leugnung oder Relativierung von Verbrechen gegen die Menschheit verabschiedet. Es ist eine Ergänzung des Antirassismus-Strafgesetzes von 1972.
In fast allen arabischen und islamischen Staaten ist die Holocaust-Leugnung nicht strafbar. In den USA fällt der Tatbestand unter freie Meinungsäußerung.
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