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Beweisaufnahme abgeschlossen: Der Kannibale mit zwei Gesichtern

zuletzt aktualisiert: 24.04.2006 - 15:34

Frankfurt/Main (rpo). Nach 16 Verhandlungstagen ist die Beweisaufnahme im Prozess gegen den Kannibalen von Rotenburg am Montag abgeschlossen worden. Dabei stellten zwei Gutachter vor dem Frankfurter Landgericht die zwei Gesichter des Täters Armin Meiwes heraus. Einerseits sei der Mörder zuvorkommend und hilfsbereit, auf der anderen Seite aber ein "einsamer Wolf" und nicht konversationsfähig.

Der psychiatrische Gutachter Georf Stolpmann bestätigte, der kannibalisch veranlagte Meiwes sei seelisch abartig, seine Steuerungsfähigkeit und Handlungseinsicht seien davon jedoch nicht beeinträchtigt. Ein Urteilsspruch ist für 9. Mai geplant.

Mit seinem Gutachten bestätigte Stolpmann die Einschätzungen seines sexualmedizinischen Kollegen Klaus Beier vom vergangenen Dienstag. Meweis habe zwar bei der Bluttat im März 2001 seine Befriedigung ohne Aggressivität gesucht, sich über die Motivation seines Opfers gleichwohl aber keine Gedanken gemacht.

Meweis könnte zum Wiederholungstäter werden

Der Täter hatte seinerzeit einen Berliner Ingenieur entmannt, geschlachtet und später teilweise verspeist. Stolpmann betonte am Montag, die Schwere und Absonderlichkeit der Tat allein sei noch kein Grund für die Unzurechnungsfähigkeit des 44-Jährigen. Gleichwohl stufte der Mediziner die Wiederholungsgefahr für die Bluttat als "sehr hoch" ein, falls es erneut ein freiwilliges Opfer gebe.

Mit dem zweiten Gutachten endete die Beweisaufnahme des neu aufgerollten Prozesses nach 16 Verhandlungstagen. Seit dem 12. Januar hatten Gericht, Staatsanwaltschaft und Gutachter versucht, die Tat zu ergründen. Gutachter Beier hatte von einem sehr seltenen "hoch pathologischen Bindungsmuster" gesprochen, das der Tat von Meiwes zu Grunde liege und diagnostisch nicht richtig zu erfassen sei.

Auch Stolpmann räumte ein, er habe keine befriedigende Erklärung dafür gefunden, warum Meiwes die Tat auf Video aufgenommen habe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in der Videoaufnahme indes ein Indiz für einen Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebs gesehen und das Kasseler Totschlagsurteil aus erster Instanz daher aufgehoben.

Nach dem BGH-Urteil vom April 2005 nahmen die Verfahrensbeteiligten Meiwes wesentlich deutlicher in die Mangel als noch in der ersten Instanz. Der Prozess wird am 3. Mai mit den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung fortgesetzt.

Quelle: afp2

 
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