Polizei warnt vor Autoritätsverlust "Der Mensch in der Polizeiuniform zählt nichts mehr"

Düsseldorf · Die Polizei sieht ihre Autorität zunehmend bedroht. Die Beamten würden immer häufiger Zielscheibe brutaler Attacken, warnte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) am Montag in Düsseldorf.

 Peter Jamin hat sein Buch über Gewalt gegen Polizisten vorgestellt.

Peter Jamin hat sein Buch über Gewalt gegen Polizisten vorgestellt.

Foto: dapd, Volker Hartmann

Der Polizei werde immer öfter mit Geringschätzung und auch Hass begegnet. "Der Mensch in der Polizeiuniform zählt nichts mehr", sagte der GdP-Bundesvorsitzende Bernhard Witthaut bei der Vorstellung einer Publikation zum Thema Gewalt gegen Polizisten.

Selbst in Fällen lapidarer Regelverletzungen komme es bei einer polizeilichen Anordnung meist zumindest zu einem "verbalen Schlagabtausch", sagte Witthaut. Die Politik müsse sich klar machen, dass der Autoritätsverlust der Polizei mit der Auflösung der staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung einhergehe.

Höhere Strafe bei Widerstand gefordert

Laut GdP nahm die Zahl der Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte in den letzten zehn Jahren um knapp ein Drittel auf jährlich rund 28.000 Fälle zu. Die vorgestellte Publikation "Abgeknallt - Gewalt gegen Polizisten" führt dazu zahlreiche Einzelschicksale an - etwa die eines Polizisten, der auf einer Wache in Passau für fast eine Stunde zur Geisel eines Gewalttäters wurde.

Von der Politik forderte die GdP mehr Rückhalt, insbesondere bei Polizei-Großeinsätzen wie dem aktuellen Castor-Atommülltransport. Es sei "mehr als bedenklich", wenn die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth einen solchen rechtmäßigen Einsatz als "Anschlag auf die Demokratie" bezeichne.

Die GdP erneuerte zugleich ihre Forderung, tätliche Angriffe auf Polizisten mit einer Strafandrohung zwischen drei Monaten bis zu fünf Jahren Haft deutlich härter zu bestrafen als bisher - auch wenn der Beamte dabei nicht verletzt wird. Bisher sieht das Strafgesetzbuch bei tätlichem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vor.

(DAPD)
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