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RAF-Prozess gegen Verena Becker: Der Ton im Gerichtssaal wird schärfer

zuletzt aktualisiert: 23.11.2010 - 19:06

Stuttgart (RPO). Im Stuttgarter RAF-Prozess um das Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 wird die Auseinandersetzung zwischen der Bundesanwaltschaft und dem Nebenkläger Michael Buback immer schärfer.

Die Bundesanwaltschaft betonte am Dienstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart, Bubacks These, dass eine "schützende Hand" die angeklagte frühere RAF-Terroristin Verena Becker lange Zeit vor Strafverfolgung bewahrt haben soll, sei "grund- und haltlos".

Dieser These widerspreche der bisherige Verlauf der Hauptverhandlung, sagte Oberstaatsanwältin Silke Ritzert für die Bundesanwaltschaft. Die Zeugenvernehmungen hätten "nicht die geringsten Anhaltspunkte für die Existenz einer schützenden Hand erbracht". Bundesanwalt Walter Hemberger kritisierte Buback persönlich: "Sie nehmen immer nur das an, von dem Sie meinen, dass es Ihre These stützt. Alles andere drängen Sie weg."

Buback betonte hingegen, man dürfe bestimmte Zeugenaussagen nicht einfach "wegwerfen", nur weil sie in Teilen widersprüchlich seien. Er wehre sich dagegen, "mir mangelnde Sacharbeit vorzuwerfen". Buback räumte ein, dass der Begriff der "schützenden Hand" nicht sehr scharf sei. "Sie können statt schützender Hand auch 'schmutzige Geschichte' sagen", betonte Buback. Den Begriff "schmutzige Geschichte" habe Verena Becker selbst gebraucht.

Beckers Verteidiger Hans Wolfgang Euler verwahrte sich daraufhin scharf gegen eine Verwendung des angeblichen Zitats "schmutzige Geschichte" durch Buback in diesem Zusammenhang. Dies sei "unseriös".

Buback betonte hingegen immer wieder, ihm gehe es allein "um die Wahrheit". Er müsse sich gegen "Angriffe" der Bundesanwaltschaft wehren. Am späten Nachmittag musste der Vorsitzende Richter die Sitzung unterbrechen, nachdem Michael Buback und die Bundesanwaltschaft in einer lautstarken Auseinandersetzung aneinandergeraten waren.

Bis heute ist ungeklärt, welches RAF-Mitglied am 7. April 1977 in Karlsruhe von einem Motorrad aus die tödlichen Schüsse auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback, seinen Fahrer Wolfgang Göbel und den Justizwachtmeister Georg Wurster abgegeben hat.

Michael Buback hält Verena Becker, die Medienberichten zufolge von Herbst 1981 bis Ende 1983 mit dem Verfassungsschutz kooperiert haben soll, für die Todesschützin. Die Bundesanwaltschaft hat dafür jedoch keine ausreichenden Anhaltspunkte und hält die 58-jährige Becker lediglich für eine Mittäterin bei dem Mordanschlag.

Buback hatte im Schlusskapitel seines Buches "Der zweite Tod meines Vaters" geschrieben, es sei ihm "gleichsam zur Gewissheit geworden, dass die Täter auf dem Motorrad für ihr schweres Verbrechen nicht bestraft wurden und dass es eine schützende Hand zumindest über einer RAF-Terroristin gab".

Um der These von der "schützenden Hand" entgegenzutreten, hatte die Verteidigung Beckers bereits in der vergangenen Woche den Beweisantrag gestellt, den ehemaligen Leiter der Justizvollzugsanstalt Frankfurt-Preungesheim als Zeugen zu vernehmen.

Er soll bestätigen, dass Becker nach ihrer früheren Inhaftierung Akten über das gegen sie geführte Ermittlungsverfahren wegen des Buback-Attentats angefordert hat. Im Falle einer "schützenden Hand" hätte sie dies wohl kaum getan, argumentiert die Verteidigung.

Quelle: apd/csi

 
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