EU-Gericht verschärft Regeln: Deutscher Imker siegt gegen Gen-Honig
zuletzt aktualisiert: 06.09.2011 - 17:51Luxemburg (RPO). Ein aufsehenerregender Rechtsstreit ist am Dienstag vor dem Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Ende gegangen. Honig mit gentechnisch veränderten Pollen muss nach dem Urteil vor dem Vertrieb erst geprüft und zugelassen werden. Die Richter gaben in dem Prozess einem deutschen Imker recht, der auf Schadenersatz für seinen Honig geklagt hatte, nachdem darin Pollen von gentechnisch verändertem Mais entdeckt worden waren.
Der Richterspruch kann Auswirkungen auf den gesamten europäischen Honigmarkt und den Gentechnik-Anbau haben.
Hintergrund war ein Rechtsstreit darüber, ob geringfügig mit gentechnisch veränderten Pollen verunreinigte Lebensmittel ohne Zulassung der Behörden verkaufsfähig sind. Der Imker Karl-Heinz Bablok, in dessen Produkten 2005 Pollen einer Genmaissorte des US-Agrarkonzerns Monsanto von einem Versuchsfeld gefunden worden waren, ist anderer Auffassung und vernichtete seine Produkte. Dafür fordert er Schadenersatz vom Bundesland Bayern, dem das Feld gehört.
Der zunächst zuständige bayrische Verwaltungsgerichtshof überwies den Fall wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung an den EuGH. Das Gericht sollte klären, ob die Zulassungspflicht, die innerhalb der EU für die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) und insbesondere für den Verkauf von Lebensmitteln mit gentechnisch verändertem Material gilt, auch bei derartigen Fällen besteht.
Die Brüsseler EU-Kommission hatte in dem Rechtstreit die Position vertreten, dass keine behördliche Zulassungspflicht bestanden habe, da die Genmais-Pollen lediglich unabsichtlich und in geringsten Mengen in Babloks Honig und andere Imkereierzeugnisse gelangt seien. Laut Urteil ist die Frage, ob gentechnisch veränderte Materialien absichtlich oder zufällig in ein Lebensmittel geraten, aber unerheblich. Gleiches gilt auch für die Menge solcher Stoffe. Daher müssten auch die Produkte, um die es in dem Streit ging, vor einem Verkauf erst geprüft und zugelassen werden, entschied der EuGH laut eigener Mitteilung.
Angesichts der potenziell weitreichenden Folgen des Urteils erklärte das Bundesverbraucherschutzministerium in Berlin, mit den für Lebensmittelkontrollen zuständigen Bundesländern und der EU-Kommission über Konsequenzen beraten und die Umsetzung der Vorgaben im Honighandel schnell umsetzen zu wollen.
FDP fordert Überarbeitung der "Nulltoleranz"
Die ernährungs- und landwirtschaftspolitische Sprecherin der FDP im deutschen Bundestag, Christel Happach-Kasan, forderte eine Überarbeitung der Gesetze zu gentechnisch veränderten Lebensmitteln. Eine Politik der "Nulltoleranz" bei GVO sei "wirklichkeitsfremd". Die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD im Bundestag, Elvira Drobinski-Weiß, begrüßte hingegen das Urteil. Es bringe "endlich Klarheit". Die Umweltschutzorganisation BUND lobte es als "bahnbrechend".
Auch der Verein Bioland reagierte erfreut. "Das Urteil stärkt die Position von Imkern und Konsumenten, die sich nicht der Wirtschaftsmacht internationaler Saatgutkonzerne beugen," kommentierte Jan Plagge, Präsident von Bioland die Gerichtsentscheidung. "Der Schutz von Mensch und Umwelt muss absoluten Vorrang vor den Einzelinteressen von Saatgutkonzernen haben, die GVO vermarkten". Mit dem Richterspruch müsse kein Imker mehr in dem von ihm produzierten Honig Gentech-Pollen und kein Verbraucher gentechnisch verunreinigten Honig akzeptieren.
"Bundesministerin Ilse Aigner muss jetzt handeln und die angekündigte Novelle des Gentechnikgesetzes nutzen, um Honig vor Verunreinigungen mit GVO zu schützen. Bioland fordert einen Abstand von mindestens fünf Kilometern zwischen Bienenstöcken und Feldern auf denen Gentech-Pflanzen angebaut werden. Dies entspricht dem durchschnittlichen Flugradius einer Biene," so Plagge.
Die Bundesländer forderte Bioland auf, Importhonige auf nicht zugelassene GVO zu untersuchen und bei Positivfunden aus dem Verkehr zu ziehen. "Die Bestätigung der Nulltoleranz durch den EuGH muss nun in der Praxis umgesetzt werden, so Plagge.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum







