Den neuen Ausweis im Scheckkartenformat gibt es ab dem 1. November 2010. Der alte Personalausweis kostete acht Euro. Für den neuen werden diverse Gebühren fällig. Ein Überblick.
>Antrag stellen: Für antragstellende Personen ab 24 Jahren: 28,80 Euro
>Antrag stellen: Für antragstellende Personen unter 24 Jahren:22,80 Euro
Ausweise für Bedürftige: In diesem Fall ist eine Gebührenreduzierung oder -befreiung durch die Länder möglich.
Ersatzpapiere: Ein vorläufiger Personalausweis kostet 10 Euro.
Online-Ausweis: Beim allererstenmal ist das Aktivieren der Online-Ausweisfunktion kostenfrei. Das ist in der Regel bei der Ausgabe der Fall. Gleiches gilt für die Freischaltung bei Vollendung des 16. Lebensjahres.
Online-Ausweis: Das nachträgliche Aktivieren der Online-Ausweisfunktion kostet 6 Euro.
Online-Ausweis: Das Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion ist gebührenfrei.
Online-Ausweis: Verliert der Nutzer seinen Ausweis kann er kostenfrei die Online-Ausweisfunktion sperren lassen. Das Entsperren kostet dann jedoch wieder 6 Euro.
PIN-Geheimzahl: Das Ändern der PIN im Bürgeramt, zum Beispiel weil der Nutzer sie vergessen hat, kostet 6 Euro.
Umzug: Sollte der Ausweis-Inhaber wegen eines Umzugs seine Daten ändern müssen, ist das gebührenfrei.
Elektronische Signatur: Die Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates legt der jeweilige Anbieter fest.