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    Die Gebühren für den neuen Personalausweis

Die Gebühren für den neuen Personalausweis

Den neuen Ausweis im Scheckkartenformat gibt es ab dem 1. November 2010. Der alte Personalausweis kostete acht Euro. Für den neuen werden diverse Gebühren fällig. Ein Überblick.
>Antrag stellen: Für antragstellende Personen ab 24 Jahren: 28,80 Euro
>Antrag stellen: Für antragstellende Personen unter 24 Jahren:22,80 Euro
Ausweise für Bedürftige: In diesem Fall ist eine Gebührenreduzierung oder -befreiung durch die Länder möglich.
Ersatzpapiere: Ein vorläufiger Personalausweis kostet 10 Euro.
Online-Ausweis: Beim allererstenmal ist das Aktivieren der Online-Ausweisfunktion kostenfrei. Das ist in der Regel bei der Ausgabe der Fall. Gleiches gilt für die Freischaltung bei Vollendung des 16. Lebensjahres.
Online-Ausweis: Das nachträgliche Aktivieren der Online-Ausweisfunktion kostet 6 Euro.
Online-Ausweis: Das Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion ist gebührenfrei.
Online-Ausweis: Verliert der Nutzer seinen Ausweis kann er kostenfrei die Online-Ausweisfunktion sperren lassen. Das Entsperren kostet dann jedoch wieder 6 Euro.
PIN-Geheimzahl: Das Ändern der PIN im Bürgeramt, zum Beispiel weil der Nutzer sie vergessen hat, kostet 6 Euro.
Umzug: Sollte der Ausweis-Inhaber wegen eines Umzugs seine Daten ändern müssen, ist das gebührenfrei.
Elektronische Signatur: Die Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates legt der jeweilige Anbieter fest.
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