Nürnberg Staatsanwaltschaft klagt mutmaßlichen Prostituiertenmörder an

Nürnberg · Mehr als sieben Monate nach dem Mord an zwei Prostituierten in Nürnberg ist Anklage gegen einen 21-jährigen Mann erhoben worden.

Auf der Suche nach dem Mörder hatte die Polizei in Bordellen im Raum Nürnberg Fahndungsaufrufe verteilt (Archiv).

Auf der Suche nach dem Mörder hatte die Polizei in Bordellen im Raum Nürnberg Fahndungsaufrufe verteilt (Archiv).

Foto: dpa, nar soe

Dem Mann werden Mord in zwei Fällen, Raub mit Todesfolge und besonders schwere Brandstiftung zur Last gelegt, wie die Staatsanwaltschaft Nürnberg am Montag mitteilte. Felix R. soll im Mai und Juni vergangenen Jahres zwei Prostituierte gewürgt und anschließend in beiden Fällen Feuer gelegt haben, um die Spuren zu verwischen. Die Anklage geht davon aus, dass der 21-Jährige die Taten im Vorfeld plante. Das bestreitet er bisher.

Im ersten Fall soll Felix R. am 24. Mai vergangenen Jahres eine 22-jährige Prostituierte während des Geschlechtsverkehrs erwürgt haben. Dann soll er ihr Mobiltelefon und 50 Euro Bargeld gestohlen und das Bett angezündet haben. Auf gleiche Weise soll er am 5. Juni vorgegangen sein, als er eine 44 Jahre alte Prostituierte bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und mehr als tausend Euro gestohlen haben soll. Die Frau starb an den Folgen der Gewaltanwendung und durch das Einatmen der Rauchgase.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 21-Jährige zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier, heimtückisch und zur Ermöglichung einer Straftat handelte. R. räumte die Tötung der Frauen ein, bestreitet jedoch, dies geplant zu haben. Nach seiner Aussage gab es mit den Frauen Streit um Geld. Nach dem zweiten Mord bildete die Polizei eine Sonderkommission, die R. dann durch die Auswertung von Handydaten auf die Spur kam. An den Tatorten wurde zudem seine DNA gefunden.

Nach der vorläufigen Einschätzung eines Sachverständigen gilt R. als voll schuldfähig. Weil er zudem in betrügerischer Absicht vier Mobiltelefone erlangt haben soll, wirft ihm die Anklage auch noch Betrug vor. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden.

Früheren Angaben zufolge war R. bis zu den Taten nicht einschlägig polizeilich aufgefallen. Wegen eines Streits in der Familie, bei dem er eine Körperverletzung beging, verbüßte er 2016 einen zweiwöchigen Jugendarrest. Zuletzt war der Tatverdächtige arbeitslos gemeldet und lebte vor seiner Festnahme in einer Gemeinschaftsunterkunft in einem Zimmer mit mehreren anderen Männern.

(wer)
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