Strafanwältin über Plan von Reemtsma-Entführer Drach kann nur eingeschränkt reisen

Mainz · Nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis ist Reemtsma-Entführer Thomas Drach bei der Wahl seines Reiseziels eingeschränkt.

Das sagte die Vizepräsidentin des Verbands deutscher Strafrechtsanwälte und Strafverteidiger, Martina Renz-Bünning, in einem Interview. Selbst wenn deutsche Behörden Drach einen Pass ausstellen würden, werde er wohl von vielen Staaten keine Einreiseerlaubnis bekommen.

"Ganz Südamerika wird ihm kein Visum erteilen", sagte sie. Auch in Nordamerika, Australien und Neuseeland sei er wahrscheinlich nicht willkommen. "Für ein Visum braucht er einen Pass. Den Pass muss er beantragen, darauf hat er keinen Rechtsanspruch."

(dpa)
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