Mehrfacher Missbrauch Drei Jahre Haft für Taxifahrer

Karlsruhe · Immer wieder überredete er Jugendliche zum Oralsex - die machten für ein bisschen Geld mit. Für jahrelangen Missbrauch ist ein 61-Jähriger zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Der Richter selbst spricht von einem "milden Urteil".

 Der Taxifahrer ging immer gleich vor, um die Jugendlichen zu sich nach Hause zu locken.

Der Taxifahrer ging immer gleich vor, um die Jugendlichen zu sich nach Hause zu locken.

Foto: Raupold/Schütz

Wegen jahrelangen sexuellen Missbrauchs an Jugendlichen ist ein 61-Jähriger aus der Nähe von Karlsruhe zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Karlsruhe sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der Mann zwischen 2008 und 2012 zwölf Jungen in mindestens 40 Fällen zu sexuellen Handlungen überredet hat.

"Es handelt sich um ein mildes Urteil", sagte der Vorsitzende Richter Peter Schweikart. Er begründete es damit, dass die Jungen zwischen 14 und 18 Jahren aus freien Stücken mitgegangen seien und keinen erkennbaren Schaden davon getragen hätten. Für ihre Dienste bekamen sie zwischen 5 Euro und 25 Euro.

123 Fälle von Missbrauch

"Dieser Mann ist kein Gewalttäter", zeigte sich der Richter nach dreitägiger Hauptverhandlung überzeugt. Die Staatsanwaltschaft hatte ein anderes Bild von dem Angeklagten gezeichnet: Sie hatte 123 Fälle von Missbrauch aufgelistet, dem 61-Jährigen zudem eine Vergewaltigung und eine versuchte Vergewaltigung vorgeworfen und fünf Jahre Haft gefordert.

Der geständige Angeklagte zeigte sich bei der Urteilsverkündung sichtlich erleichtert. Er war bereits vor vier Jahren wegen vergleichbarer Taten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden und ist seit einem Jahr in Haft.

Der Mann, der als Taxi-Fahrer arbeitete, ging immer nach demselben Schema vor: Er sprach die Jugendlichen am Karlsruher Hauptbahnhof oder in der Nähe seines Wohnorts Bad Schönborn an, lud sie teils zum Essen ein und ging dann meist mit ihnen zu sich nach Hause. Dabei zeigte er ihnen Pornofilme und hatte Sex mit ihnen. Die Jungen gingen alleine, zu zweit oder zu dritt mit - einige taten dies auch mehrfach. Der Prozess fand teils unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

(dpa)
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