Ermittlungen gegen Vater Dreijährige wird von Pferd mitgeschleift und stirbt

Jütberbog · Nach dem Tod einer Dreijährigen bei einem Reitausflug in Brandenburg ermittelt die Staatsanwaltschaft, ob der Vater seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Das Mädchen war vom Pferd gestürzt und meterweit mitgeschleift worden. Es starb noch am Unfallort.

Geprüft werde nun, ob der Vater seine Aufsichtspflicht verletzt und sich möglicherweise der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht habe, teilte die Potsdamer Staatsanwaltschaft am Montag mit. Die Ermittler wollen den genauen Ablauf der Reittour erhellen und Zeugen vernehmen.

Das Mädchen saß am Samstag auf dem Rücken eines Pferdes, das auf einem Feldweg scheute. Das Kind rutschte ab, ein Bein verfing sich im Steigbügel. Das Pferd schleifte die Dreijährige meterweit mit. Sie starb an schweren Kopfverletzungen. Ein Jugendlicher hatte das Pferd geführt. Ob auch gegen ihn ermittelt wird, blieb zunächst unklar. Die Staatsanwaltschaft gab nicht an, wie alt er ist.

Bei dem privaten Reitausflug im Bekanntenkreis nahe einer Pferdekoppel war eine Gruppe unterwegs gewesen. Hinter der Dreijährigen saß noch ein kleiner Junge auf dem Pferd, der gerettet werden konnte, als das Tier scheute.

Die "Märkische Allgemeine Zeitung" berichtete, dass es schon länger Vorwürfe gegen den Hof wegen Mängeln bei der Tierhaltung gegeben habe. Die Stadtverwaltung Jüterbog bestätigte, dass man deshalb schon mehrfach an den Landkreis herangetreten sei.

(beaw)
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