Klage gegen Bundesrepublik Jemenitische Drohnenopfer unterliegen vor Gericht

Köln · Drei Jemeniten hatten gegen die Bundesregierung geklagt. Der Vorwurf: Deutschland soll an tödlichen Drohnenangriffen der USA beteiligt gewesen sein. Das Verwaltungsgericht Köln wies die Klage ab.

 Vor dem Gerichtsgebäude protestierten einige Menschen gegen Drohnenangriffe.

Vor dem Gerichtsgebäude protestierten einige Menschen gegen Drohnenangriffe.

Foto: afp, pst/agz

Die Bundesregierung ist somit nicht verpflichtet, den USA die Nutzung des US-Stützpunktes Ramstein für den Einsatz von Kampfdrohnen im Jemen zu verbieten.

Geklagt hatten drei Jemeniten, die bei einem Drohnenangriff zwei Verwandte verloren hatten und sich selbst in Lebensgefahr sehen. Ihrer Auffassung nach leiten die USA die Daten für die Drohnensteuerung über Ramstein weiter.

Das Gericht wies die Klage ab. Zwar könnten sich die Kläger auf die Schutzpflicht des Staates für Leib und Leben nach dem Grundgesetz berufen.

Aus diesem Anspruch leite sich aber nicht zwingend eine Handlungspflicht des Staates ab.

Der Anwalt der Kläger kündigte an, in Berufung zu gehen.

(dpa)
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