Urteil: DVU-Chef Frey darf weiterhin Waffe tragen
zuletzt aktualisiert: 29.05.2008 - 13:22München (RPO). Weil er laut Gericht "im waffenrechtlichen Sinne zuverlässig" und "wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet" ist, darf der Vorsitzende der rechtsextremen Deutschen Volksunion (DVU), Gerhard Frey, weiterhin eine Waffe tragen.
Zu dieser Entscheidung kam der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Urteil vom 26. Mai 2008. Das Führen dieser Schusswaffe sei "erforderlich und geeignet", diese Gefährdung zu mindern.
Dem Urteil war ein jahrelanger Rechtsstreit vorangegangen. Frey hatte im November 2005 die Verlängerung seines Waffenscheins beim Landratsamt beantragt. Der Antrag wurde auf Weisung des Innenministeriums abgelehnt.
Zur Begründung hatte es geheißen, Frey gehe "aktiv, ziel- und zweckgerichtet gegen das Schutzgut der verfassungsmäßigen Ordnung vor". Das folge aus der Funktion und Stellung des Klägers in der Deutschen Volksunion (DVU) sowie aus seiner Eigenschaft als Herausgeber der "Nationalzeitung". Er sei daher "unzuverlässig".
Daraufhin erhob Frey Klage am Verwaltungsgericht München und beantragte, ihm einen vorläufigen Waffenschein zu erteilen. Dem wurde recht gegeben. Das Innenministerium legte Berufung ein. Diese wurde nun vom Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen.
(Az. 21 BV 07.586)
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