Verbot von E-Zigaretten "Urteil bringt nur Arbeit, Ärger und macht keinen Sinn"

Düsseldorf · Wer in Deutschland mit nikotinhaltigen E-Zigaretten handelt, macht sich strafbar. Dieses Urteil des Bundesgerichtshofs bringt dieser Tage viele Köpfe zum Rauchen. Der Grund: Schon im Mai kommt ein neues Gesetz, das diese Entscheidung unnötig macht.

 Ist das BGH-Urteil nur heiße Luft?

Ist das BGH-Urteil nur heiße Luft?

Foto: dpa, frg fpt sab

Dac Sprengel ist sauer. Für den Vorsitzenden des Verbandes des eZigarettenhandels (VdeH) ist das BGH-Urteil ein "vorgezogener Aprilscherz". Der Grund für Sprengels Zorn: Am 20. Mai — also in etwa 90 Tagen — wird eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. E-Zigaretten dürfen dann legal mit Flüssigkeiten befüllt werden, die einen Nikotingehalt von bis zu 20 Milligramm pro Milliliter haben. So steht es in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Das aktuelle Urteil wirft daher viele Fragen auf.

Die Karlsruher Richter berufen sich auf das derzeit gültige Vorläufige Tabakgesetz. "Wir haben nur das Gesetz angewandt", sagte eine Sprecherin auf Nachfrage unserer Redaktion. "Das ist eine Ausrede", kritisiert VdeH-Chef Sprengel. "Das Problem ist, dass der BGH nicht über den Tellerrand geschaut und damit für die nächsten 90 Tage einen rechtsfreien Raum geschaffen hat. Diese Entscheidung ist unwürdig."

Händler aus NRW nehmen das Urteil bislang gelassen zur Kenntnis. "Dieses Urteil hat aktuell nicht wirklich eine Bedeutung", sagt Sascha Gerschermann. Er ist Inhaber von "Ezigs" in Düsseldorf und verkauft E-Zigaretten und Liquids. "Ich habe mich informiert und werde auch weiterhin nikotinhaltige Liquids verkaufen, weil im Mai ohnehin die neue Richtlinie in Kraft treten wird", sagt Gerschermann. Auch Dac Sprengel befürchtet keine Konsequenzen: "Das Urteil bringt nur Arbeit, Ärger und macht keinen Sinn."

In Bezug auf die BGH-Entscheidung hatten zahlreiche Medien - auch RP ONLINE - zunächst von einem "wegweisenden Urteil" gesprochen. Eine Klagewelle ist allerdings eher unwahrscheinlich, wie auch ein Ermittler auf Anfrage unserer Redaktion bestätigt. "Es ist sinnlos, so ein Verfahren durchzuziehen, mit dem Wissen, dass in einigen Wochen die rechtliche Lage wieder eine andere ist", sagte der Beamte. Sollte es doch zu einer Anklage kommen, könnten Betroffene das Verfahren in die Länge ziehen und sich anschließend auf die neue Rechtslage berufen.

(gol)
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