Berlin Ehrenmord-Prozess: Neun Jahre Haft für Mörder von Sürücü

Berlin (rpo). Im so genannten Ehrenmord-Prozess um den Tod einer jungen Türkin in Berlin ist ein Bruder der Ermordeten zu einer Haftstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Seine beiden älteren Brüder wurden freigesprochen. Der Staatsanwalt hat Berufung eingelegt.

Berlin (rpo). Im so genannten Ehrenmord-Prozess um den Tod einer jungen Türkin in Berlin ist ein Bruder der Ermordeten zu einer Haftstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Seine beiden älteren Brüder wurden freigesprochen. Der Staatsanwalt hat Berufung eingelegt.

Für den Verurteilten, heute 20-Jährigen, wurde das Jugendstrafrecht herangezogen. Er hatte bereits zu Prozessbeginn gestanden, seine Schwester im Februar 2005 mit drei Schüssen in den Kopf getötet zu haben. Mit diesem Strafmaß schloss sich das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft an und blieb knapp unterhalb der möglichen Höchststrafe von zehn Jahren.

Dem Bruder soll der Lebensstil seiner damals 23-jährigen Schwester nicht gepasst haben. Das Verhalten der jungen Mutter habe seiner Auffassung nach gegen die Familienehre verstoßen, hieß es vor Gericht.

Die junge Frau war in Deutschland aufgewachsen und 1998 in der Türkei mit ihrem Cousin zwangsverheiratet worden. 1999 brachte sie in Berlin einen Sohn zur Welt. Sie weigerte sich, in die Türkei zurückzukehren, zog aus der Wohnung ihrer Eltern aus und begann eine Ausbildung.

Zunächst war gemutmaßt worden, ein Familienrat habe die Ermordung der Schwester angeordnet. Dies und auch ein religiöser Hintergrund der Tat habe nicht bewiesen werden können, erklärte das Gericht.

Für die beiden 25 und 26 Jahre alten Brüder hatte die Anklage lebenslange Haft gefordert. Ihre Schuld habe jedoch nicht eindeutig bewiesen werden können, erklärte das Gericht. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.

"Urteil zu milde"

Nach Ansicht des Orientalisten Hans-Peter Raddatz urteilen deutsche Gerichte zu milde gegen islamisch motivierte Gewalttäter. Die deutsche Gerichtsbarkeit sei "in zunehmender Weise bereit, die kulturbedingten Umstände bei muslimischen Straftaten mit in Betracht zu ziehen", sagte der Islam-Experte im Bayern2Radio. Bei Fällen von Körperverletzung an Frauen sei es sehr häufig dazu gekommen, dass die Gerichte nicht so verfahren sind, "wie es erforderlich gewesen wäre".

Berlins Innensenator Ehrhart Körting erklärte vor der Urteilsverkündung, es sehe Fortschritte beim Kampf gegen die häusliche Gewalt. Inzwischen zeigten bei derartigen Taten viele türkische Frauen ihre Männer an, sagte der SPD-Politiker im ZDF-"Morgenmagazin".

"Ich glaube schon, dass wir einen Mentalitätswechsel haben, aber er dauert." Es gebe glücklicherweise nicht viele Frauen, die in Angst leben müssten. Es gebe aber nach wie vor viel häusliche Gewalt.

"Null Toleranz"

Anlässlich des Urteils fordert die Unions-Bundestagsfraktion "null Toleranz bei Schandemorden und Zwangsverheiratungen". "So genannte Ehrenmorde sind in Wahrheit Schandemorde", sagte der Unions-Familienexperte Johannes Singhammer (CSU) am Donnerstag in Berlin.

Die "schändliche Form der Selbstjustiz" entspreche in keiner Weise christlich-abendländischen Wertvorstellungen von der Würde und Selbstbestimmung der Frau.

Von allen dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländern müsse die Akzeptanz von Grundwerten der deutschen Verfassung verlangt werden, forderte Singhammer. Wer Schandemorde gutheiße, offen oder klammheimlich billige, dürfe nicht den Eindruck gewinnen, dass diese falsche Haltung durch die fortwährende Erteilung von Aufenthaltsberechtigungen belohnt werde.

Schandemorde stünden nicht selten in Zusammenhang mit Zwangsverheiratungen. Zwangsverheiratungen seien ebenso wie Schandemorde keine private oder kulturell tolerierbare Angelegenheit. Sie seien eine Menschenrechtsverletzung an jungen Frauen und Mädchen, die strafrechtlich und ausländerrechtlich mit abschreckenden Konsequenzen geahndet werden müssen.

Özdemir: Zweifel an Urteil

Der Grünen-Europaabgeordnete Cem Özdemir zweifelt das Urteil an. Er sei skeptisch, ob es der Tat und dem Tathergang gerecht werde, sagte Özdemir dem RBB-Radio Multikulti am Donnerstag. Wenn man vergleichbare Fälle aus kurdischen Familien in der Türkei kenne, wisse man, dass solche "Todesurteile" gewöhnlich durch den Familienrat gefällt würden.

Dafür werde der Jüngste ausgewählt, weil bei diesem die geringste Strafe zu erwarten sei. Das sei vom Gericht zu wenig berücksichtigt worden. Die abschreckende Wirkung, die ein klares Signal setze, "dass Ehrenmorde und Zwangsehen in keiner Religion tolerierbar sind", sei nicht stark genug durch das Urteil ergangen.

Für Verfahren dieser Art würden künftig erfahrenere Staatsanwälte und Richter gebraucht, "vielleicht sogar solche, die selbst einen Migrationshintergrund haben", fügte Özdemir hinzu. Von einer kurdisch- oder türkischstämmigen Staatsanwältin wäre nach Ansicht des Grünen-Politikers eine starke Signalwirkung ausgegangen.

Ausreise gefordert

Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hat der Familie von Hatun Sürücü die Ausreise aus Deutschland nahe gelegt. "Wenn sie wirklich Ehre im Leib hätten, dann sollten sie die Konsequenz ziehen und die Bundesrepublik Deutschland verlassen", sagte Körting am Donnerstag im Inforadio des RBB.

Das Verfahren habe gezeigt, "dass es sich hier um eine scheinintegrierte Familie gehandelt hat, die offensichtlich mit ihren Wertvorstellungen in der Bundesrepublik Deutschland mit den meisten Familienmitgliedern noch nicht angekommen ist". Dies sei auch im Verhalten der drei Brüder während des Prozesses zum Ausdruck gekommen.

(ap)
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