Ausweisung nach Deutschland: Ein Ausweis soll Demjanjuk überführen
VON PHILIPP STEMPEL - zuletzt aktualisiert: 30.11.2009 - 14:20Düsseldorf (RPO). John Demjanjuk soll an der Ermordung von 29.000 Menschen beteiligt gewesen sein. Als wichtigste Beweisstück gilt den Ermittlern der Dienstausweis des ehemaligen KZ-Wächters. Der 89-Jährige wurde im Mai von den USA nach Deutschland abgeschoben. Doch ob Demjanjuk jemals eine Gefängnisstrafe antreten muss, bleibt zweifelhaft.
John Demjanjuk heißt ursprünglich eigentlich Iwan. Er wurde am 3. April 1920 in der Ukraine geboren. Den Namen John hat er sich nach seiner Auswanderung in die USA gegeben. Er wollte dort ein neues Leben beginnen und alles hinter sich lassen.
Entlarvendes Video
Die Vereinigten Staaten hatten ihn nach langem juristischem Tauziehen nach Deutschland abgeschoben. Demjanjuk und dessen Angehörige hatten alle Hebel in Bewegung gesetzt, um die Abschiebung zu verhindern. Höhepunkt des Katz-und -Maus-Spiels war zuletzt ein Video, das einen schwer kranken, unter Schmerzen leidenden Demjanjuk zeigte. In letzter Minute wurde seine Auslieferung nach Deutschland gestoppt. Wenige Tage später wurde er dabei gefilmt, wie er aufrecht und zu Fuß in ein Auto stieg.
Ein paar Wochen später ist Demjanjuk dann doch in Deutschland angekommen. Nun wird ihm der Prozess gemacht. Die Vorwürfe wiegen schwer. Demjanjuk soll für den Tod von 29.000 Menschen verantwortlich sein. Demjanjuk soll im nationalsozialistischen Vernichtungslager Sobibor mitgeholfen haben, Menschen in die Gaskammern zu treiben. Demjanjuk soll auch bei Frauen und Kindern kein Mitleid gezeigt haben. Der Angeklagte streitet alles ab.
Nummer 1393
Zentrales Indiz der Ermittler: Der Dienstausweis mit der Nummer 1393. Darauf steht der Name Iwan Demjanjuk. Augenfarbe: grau. Besondere Kennzeichen: eine Narbe auf dem Rücken. Der Stempel auf dem schwarz-weissen Passbild trägt ein Hakenkreuz und das SS-Zeichen. Entscheidend vor Gericht ist der Eintrug unter der Überschrift "Abkommandiert am." Für den 27. März 1943 ist dort Sobobor eingetragen. Der Name des polnischen Dorfes, in dem das ausschließlich für Juden gebaute Vernichtungslager stand.
Demjanjuk arbeitete dort als einer der der sogenannten Trawniki. So hieß die Gruppe der rund 3000 sowjetischen Kriegsgefangenen, die in der Nähe der Ortschaft Trawniki von der SS als Helfershelfer des Massenmords ausgebildet wurde. Ihre Aufgaben: Ghettos räumen, Deportationen, Massenerschießungen, Betrieb von Gaskammern. Demjanjuk war 1942 in den Wirren des Zweiten Weltkriegs als Rotarmist in die Fänge der SS geraten und hatte sich als Handlanger anwerben lassen – vermutlich, weil er um sein eigenes Leben fürchtete.
Verwechslung mit "Iwan, der Schreckliche"
Historikern gelten die Hilfstrupps der SS allerdings als letztes Glied in der durchorganisierten Vernichtungsmaschinerie der Nationalsozialisten. Der Strafrechtler Christiaan F. Rüter von der Universität Amsterdam gibt sich in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung überzeugt, dass sich niemand um Demjanjuk kümmern würde, "wäre an ihm nicht der Geruch hängengeblieben, er sei 'Iwan der Schreckliche' – der er nachweislich nicht ist."
Rüter verweist damit auf die bewegte Prozessgeschichte Demjanjuks, der wegen einer Verwechslung mit einem als "Iwan der Schreckliche" berüchtigten KZ-Aufseher in Israel sechs Jahre lang in der Todeszelle saß, dann aber freikam.
Bei einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord droht Demjanjuk eine Haftstrafe von drei bis 15 Jahren in jedem einzelnen Fall. Ob es aber jemals dazu kommt, ist fraglich. Stephan Kramer jedenfalls, Generalsekretär des Zentralrats der Juden, rechnet wegen des Alters und des Gesundheitszustandes nicht mit einer Gefängnisstrafe.
"Ich bin nicht so naiv zu glauben, dass er auch nur einen Tag im Gefängnis verbringen wird", sagte Kramer schon im Mai dem TV-Sender N24. "Aber wir werden eine Diskussion bekommen, vor allem über die deutsche Nachkriegsjustiz und wie sie mit den NS-Verbrechern umgegangen ist." Es gehe nicht um Rache, sondern um Gerechtigkeit. "Insofern ist es gut und richtig, dass er nach Deutschland ausgeliefert und hier vor Gericht gestellt wird."
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