Tod auf der "Gorch Fock" Eltern von verunglückter Kadettin scheitern in Karlsruhe

Karlsruhe · Die Eltern der 2008 auf dem Bundeswehr-Segelschulschiff "Gorch Fock" tödlich verunglückten Offiziersanwärterin Jenny Böken können keine Anklage gegen den Schiffsarzt erzwingen.

 Die Eltern der 2008 an Bord der Gorch-Fock verunglückten Jenny Böken, Marlis und Uwe Böken.

Die Eltern der 2008 an Bord der Gorch-Fock verunglückten Jenny Böken, Marlis und Uwe Böken.

Foto: dpa, mbk hpl

Die Einstellung der Ermittlungen war rechtmäßig und mit dem Grundgesetz vereinbar, befand das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. (Az: 2 BvR 1568/12)

Damit scheiterte ein weiterer Versuch der Eltern, Klarheit über den Tod ihrer damals 18-jährigen Tochter zu gewinnen. Sie war im September 2008 während einer Nachtwache von dem Segelschulschiff in die Nordsee gestürzt und ertrunken. Die genauen Umstände ihres Todes sind bis heute ungeklärt. Während des Unglücks unweit von Norderney herrschte Windstärke sieben.

Die Eltern machen den Schiffsarzt mitverantwortlich für den Unfall, weil er gesundheitliche Beschwerden der Kadettin nicht beachtet habe. Die Staatsanwaltschaft Kiel stellte jedoch im Oktober 2011 die Ermittlungen gegen den Arzt ein. Sie ging davon aus, dass die Soldatin den Mediziner über mögliche Beschwerden nicht informiert hatte. Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein billigte 2012 die Einstellung der Ermittlungen.

Dem folgte nun auch das Bundesverfassungsgericht. Zwar könnten bei Todesfällen in der Bundeswehr Angehörige eine "effektive Strafverfolgung" geltend machen, betonten die Karlsruher Richter. Denn es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass der Staat solche Fälle nur unzureichend untersucht.

Doch um dem Anspruch gerecht zu werden, müsse die Staatsanwaltschaft nicht unbedingt Anklage erheben. Im konkreten Fall habe sich kein hinreichender Tatverdacht gegen den Arzt ergeben, erklärten die Karlsruher Richter. Die Annahme der Anklagebehörden, die Kadettin habe mögliche Beschwerden verschwiegen, "erscheint nicht willkürlich und ist aus verfassungsrechtlicher Sicht daher nicht zu beanstanden". Das OLG habe dies bei seiner Entscheidung ausreichend gewürdigt und überprüft.

Am 22. Oktober hatte das Verwaltungsgericht Aachen eine Entschädigungsklage der Eltern gegen den Bund abgewiesen. Ein Entschädigungsanspruch bestehe nur, wenn Soldaten bei einem Einsatz "unter besonderer Lebensgefahr" verunglücken, befand das Gericht. Eine solche besondere Gefahr habe auf der "Gorch Fock" aber nicht bestanden.

(AFP)
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