Ampelmännchen-Streit: Entscheidung erst Ende April
zuletzt aktualisiert: 14.02.2006 - 16:47Leipzig (rpo). Der Streit um die Markenrechte der Ampelmännchen im Osten des Landes geht weiter. Das Landgericht Leipzig will nun doch die Beweisaufnahme starten und hat für Ende April eine Entscheidung in Aussicht gestellt. Eigentlich sollte am Dienstag bereits ein Urteil gefällt werden.
Vor allem wolle die Kammer prüfen, ob die Rechte für den so genannten Ostampelmännchen-Schnaps so genutzt würden, dass der Markenschutz aufrechterhalten werden müsse, sagte der Vorsitzende Richter Gerulf Mende. Nun soll am 25. April weiterverhandelt werden.
Der Kläger in dem Streit, der Berliner Designer Markus Heckhausen, zeigte sich wenig zufrieden mit dem Beschluss des Gerichts. "Ich hatte gehofft, dass heute endlich ein Schlussstrich gezogen wird", sagte er nach der Verkündung.
Heckhausen und sein Kontrahent, der Geschäftsführer der Zwickauer Verkehrstechnik GmbH, Joachim Roßberg, streiten seit Jahren um die Nutzungsrechte des Ampelmännchens. Dabei geht es vor allem darum, wer den Ampelmann in welcher Form worauf drucken darf. Heckhausen, der in der Ampelmann GmbH bereits T-Shirts, Taschen und andere Produkte mit dem Emblem herstellt und damit nach eigenen Angaben einen Umsatz von drei Millionen Euro erreicht, würde seine Palette gerne erweitern und auch Metall- und Papiergegenstände mit dem DDR-Verkehrslotsen bedrucken.
Diese Rechte beansprucht aber bisher Roßberg für sich. Er betrachtet sein Unternehmen als "Wiege des Ampelmännchens", weil er seit 1973 die Ampelscheiben in der DDR herstellte. Diese Ampelscheiben produziert Roßberg auch heute noch, gleichzeitig aber druckt er die Figur nach eigenen und von Heckhausen bezweifelten Angaben auf Papier, gießt sie in Metall und füllt auch Bier und Schnaps in Ampelmann-Flaschen ab.
Beim Deutschen Patentamt in München war bisher Roßberg als Marken-Inhaber geführt. Heckhausen jedoch verlangte die Löschung des Eintrags, weil seiner Ansicht nach Roßberg die Rechte nicht nutze.
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