Bundesanwaltschaft gibt auf Ermittlung zum Lauschangiff auf Merkels Handy eingestellt

München · Nach Medieninformationen will die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren wegen des mutmaßlichen Lauschangriffs auf das Mobiltelefon von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) einstellen.

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Foto: dpa, Jens Büttner

Das Fachreferat Cyberspionage habe im Verfahren gegen den US-Geheimdienst NSA eine entsprechende Einstellungsverfügung verfasst, berichtet der "Focus" unter Berufung auf Quellen im Bundesjustizministerium.

Auch sechs Monate nach Beginn der Ermittlungen gebe es keinen seriösen Beweis für einen gezielten Lauschangriff der NSA auf Merkels Handy. Bundesanwältin Sigrid Hegmann und ihr Team hätten unter anderem alle deutschen Sicherheitsbehörden nach Belegen für eine gegen Merkel gerichtete Geheimdienstoperation gebeten. "Das Ergebnis war gleich null. Heiße Luft, keine Fakten", zitiert "Focus" einen Insider des Justizministerium.

Karlsruhe will die Ermittlungen dem Bericht zufolge nach Paragraf 170 Absatz II der Strafprozessordnung beenden. Danach kann eine Straftat nicht nachgewiesen werden, das Verfahren wäre damit erledigt. Justizkreise gehen laut "Focus" davon aus, dass Generalbundesanwalt Harald Range der Empfehlung seines Fachreferats folgen wird, das er selbst mit den Untersuchungen beauftragt hatte.

Range hatte die Ermittlungen Anfang Juni wegen des Anfangsverdachts der Spionage und der Agententätigkeit eingeleitet. Medienberichten zufolge setzte er sich damit gegen erhebliche Bedenken in seinem Haus durch, um auf den öffentlichen Druck zu reagieren.

Die Ausspähaktionen der National Security Agency (NSA) in Deutschland haben die deutsch-amerikanischen Beziehungen erheblich belastet. Die NSA soll über Jahre auch Merkels Handy abgehört haben. Die Kanzlerin hatte die Geheimdienstarbeit der Amerikaner nach den Enthüllungen über die NSA-Aktivitäten scharf kritisiert und klargemacht, dass sie die gemeinsame Vertrauensbasis erschüttert sieht.

(dpa)
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