Abschlussplädoyers im Fall Brunner: Es bleibt beim Mordvorwurf
VON RALF ISERMANN, AFP - zuletzt aktualisiert: 24.08.2010 - 17:22München (RPO). Der aufsehenerregende Prozess um den gewaltsamen Tod des Münchener Managers Dominik Brunner steht vor der Entscheidung. Die Richter müssen nun klären, ob der 19-jährige Markus S. sein Opfer vorsätzlich töten wollte. Die Staatsanwältin hielt in ihrem Abschlussplädoyer trotz aller Überraschungen im Prozessverlauf am Mordvorwurf fest.
Den vielleicht wichtigsten Satz bei den Plädoyers im Prozess um den gewaltsamen Tod von Dominik Brunner sprach die Rechtsanwältin seiner Eltern. "Dominik Brunner hätte die Erhöhung seiner Person in keiner Weise gewollt", sagte Annette von Stetten über den lange als "S-Bahnheld von Solln" gefeierten 50-Jährigen, dessen Heldentum im Prozess ein paar Kratzer erhielt. Ohne diese Erhöhung reduzierte sich der Fall Brunner in den Plädoyers am Dienstag zu einem äußerst brutalen Angriff zweier unreifer Jugendlicher auf einen ungewöhnlich couragierten Mann.
Für den als Haupttäter beschuldigten, zur Tatzeit 18-jährigen Markus S. forderte Staatsanwältin Verena Käbisch wegen Mordes und anderer Taten die Höchststrafe nach dem Jugendstrafrecht von zehn Jahren Jugendhaft, für den mitangeklagten damals 17-jährigen Sebastian L. acht Jahre Jugendhaft unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge. L. soll milder bestraft werden, weil er nicht so oft zutrat. Die zehn und acht Jahre sind lang - allerdings verfolgt das Jugendstrafrecht anders als das Erwachsenenstrafrecht das Ziel, Verurteilte im Gefängnis so zu betreuen und zu formen, dass sie später nicht mehr straffällig werden und ein neues Leben starten können.
Vor den Plädoyers war mit Spannung erwartet worden, ob die Staatsanwaltschaft nach dem teils überraschenden Prozessverlauf wohl noch den Mordvorwurf aufrecht hält. Zwei Dinge schienen gegen Mord zu sprechen: Brunner, der eine Gruppe von vier Teenagern vor einem Erpressungsversuch der beiden Angeklagten schützen wollte, hatte am 12. September als Erster zugeschlagen. Außerdem litt er an einem unentdeckten Herzfehler - nicht die Schläge und Tritte waren am Ende tödlich, sondern ein Herzflimmern.
Staatsanwältin Käbisch bestritt aber, dass diese an den elf Verhandlungstagen bekannt gewordenen Sachverhalte etwas am Mordvorwurf änderten. So habe eine Reihe von Zeugenaussagen belegt, dass Brunner keinesfalls aggressiv gewesen sei, sondern sich schützend vor die Kinder gestellt habe. Den Schlag gab er demnach ab, weil er nach den verbalen Attacken von S. und L. unmittelbar davon ausgehen musste, selbst geschlagen zu werden.
Auch der Herzfehler sei vollkommen unerheblich, sagte Käbisch. Denn besonders Markus S. habe vorsätzlich den Tod Brunners in Kauf genommen, in dem er mit einem Schlüssel in der Faust zuschlug und mehrmals gezielt gegen Brunners Kopf trat. Nach dem ärztlichen Gutachten sei es sowieso ein Wunder, dass Brunner nicht durch die Tritte tödliche Verletzungen erlitt habe. Außerdem sei erwiesen, dass der Stress des Angriffs das Herzflimmern auslöste - ohne diesen würde Brunner heute noch leben und hätte mit seiner Erkrankung alt werden können, sagte Käbisch.
In den Plädoyers wurde noch einmal die ganze Brutalität des Angriffs und dessen dramatischen Folgen deutlich. So verwies die Staatsanwältin auf ein Foto, das eindeutig den Fußabdruck von S. im Gesicht des toten Brunners zeigt. Die Anwältin von Brunners Eltern, die als Nebenkläger auftreten, sagte, die Mutter sei als Folge zum Pflegefall geworden, sie sei 24 Stunden am Tag auf Hilfe angewiesen und nehme Morphium. Der Vater leide an schwersten Depressionen. Die Anwältin der von Brunner beschützten Kinder verwies darauf, dass alle vier schwer traumatisiert seien.
Die Anwälte von S. warfen der Anklage dagegen vor, den Fall in den Medien bewusst überzeichnet und die Angeklagten damit stigmatisiert zu haben. So habe die Anklage bereits kurz nach der Tat von einem Prügelmord gesprochen, obwohl Brunner seinem Herzleiden erlegen war. "Hätte Herr Dominik Brunner die Herzkrankheit nicht gehabt, würde er heute noch leben", sagte einer der Anwälte. Außerdem wies er darauf hin, dass S. zur Tatzeit mehr als zwei Promille Alkohol im Blut hatte und damit vermindert steuerungsfähig war. Die Verteidiger forderten deshalb "deutlich" unter sieben Jahren Jugendhaft für S.
Das Urteil soll am 6. September fallen.
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