Bericht des Europarats Deutschlands Kampf gegen den Menschenhandel

Straßburg · Deutschland bekommt vom Europarat gute Noten für sein Engagement gegen den Menschenhandel ausgestellt. Es gibt jedoch noch viel zu tun. Größtes Problem hierzulande ist die Zwangsprostitution.

Prostitution und Bordelle 2018 in NRW
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Foto: dpa/Andreas Arnold

Die Expertengruppe des Europarates gegen Menschenhandel (Greta) hat Deutschland wichtige Fortschritte im Kampf gegen Menschenhandel bescheinigt. Dabei geht es vor allem um Maßnahmen gegen Zwangsprostitution und Zwangsarbeit. Im ersten Deutschland-Bericht, der am Mittwoch in Straßburg veröffentlicht wird, kommen jedoch auch noch eine Reihe von Schwachstellen zur Sprache. Die Behörden sollten angesichts uneinheitlicher Länder-Bestimmungen eine nationale Strategie gegen Meschenhandel entwickeln, heißt es in dem 65-Seiten-Dokument. (Absatz zwei Executive summary)

Deutschland hat die Europaratskonvention gegen Menschenhandel 2012 ratifiziert. Die Experten haben Regierungsbehörden und sechs Bundesländer (Berlin, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen) im Juni des vergangenen Jahres besucht.

400 bekannte Opfer

Nach Zahlen des Bundeskriminalamtes von 2010 bis 2013 stammen die meisten Opfer aus Rumänien(571), Ungarn (190), Polen (112) und Nigeria(102). Aber auch innerhalb Deutschlands wurden in dem Zeitraum mehr als 400 Frauen zur Zwangsprostitution verschleppt (Punkt II. Absatz 12).

Kritisch merken die Greta Experten an, dass Aufenthaltsgenehmigungen für Opfer von Menschenhändlern unter der Bedingung erteilt werden, dass die Betroffenen mit Polizei oder Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten, um gegen Schlepper vorzugehen (Punkt III Abs. 166).

Sexuelle Ausbeutung und Versklavung

"In Deutschland ist die Straftat Menschenhandel in erster Linie auf sexuelle Ausbeutung von Frauen und auf Zwangsarbeit und Versklavung ausgerichtet" (Punkt III Absatz 42/43), sagt der österreichische Greta-Experte Helmut Sax vom Institut für Menschenrechte in Wien der Deutschen Presse-Agentur. Aber auch der Zwang zur Bettelei sollte als Straftat in Verbindung mit Menschenhandel gelten (Punkt II. Absatz 13). "Opfer von Menschenhandel sollten nicht für Straftaten belangt werden, zu denen sie von Menschenhändlern gezwungen werden", heißt es (Executive summary, vorletzter Absatz).

Zu den Pluspunkten zählt Greta ein ausgebautes System von Beratungszentren für Opfer sexueller Ausbeutung, regelmäßige Fortbildung für spezialisierte Polizeibeamte, eine 24-Stunden Hotline für Frauen, die Opfer von Gewalt werden, und eine weitreichende internationale Zusammenarbeit mit betroffenen Drittländern (Executive Summary).

Bundesweit 48 Hilfszentren

Die Bundesregierung verweist in ihrer Stellungnahme auf die Einrichtungen und Aktivitäten zur Identifizierung, zum Schutz und zur Hilfe für Opfer von Menschenhandel. Bundesweit gäbe es 48 spezialisierte Zentren, wo Opfer medizinisch betreut würden und Unterkunft, Rechtshilfe und Dolmetscherdienste erhielten (Punkt III Absatz 141).

Greta prüft in regelmäßigen Abständen die Situation in den 43 der 47 Europaratsstaaten, die der Konvention gegen Menschenhandel beigetreten sind.

(dpa)
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