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Gesonderte Unterbringung angemahnt EuGH verbietet Abschiebehaft in "normaler" JVA

Luxemburg/Düsseldorf · Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) muss Nordrhein-Westfalen die Unterbringung von Abschiebehäftlingen überdenken.

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Dem am Donnerstag in Luxemburg verkündeten Urteil zufolge dürfen Abschiebehäftlinge bis zu ihrer Ausreise nicht in normalen Gefängnissen untergebracht werden. Konkret wurde vor allem über Fälle aus Bayern und Hessen verhandelt. NRW verfügt zwar mit der JVA Büren im Kreis Paderborn über eine solches Abschiebegefängnis. Seit einigen Jahren werden dort aber auch Kurzzeithäftlinge untergebracht.

Verfüge ein Bundesland nicht über ein Abschiebegefängnis, müssten die Betroffenen in geeignete Einrichtungen eines anderen Landes gebracht werden, urteilten die Richter. Hintergrund ist die Rückführungsrichtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2008.

Die NRW-Landesministerien für Inneres und für Justiz wollen das Urteil zunächst auswerten. Die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion, Monika Düker, begrüßte den Richterspruch. "Das Urteil ist auch eine Aufforderung, die rechtsstaatlich umstrittene Abschiebehaft soweit es geht zu vermeiden." Das Land müsse jetzt rasch Alternativen zu Büren prüfen. Eine Unterbringung von Flüchtlingen in anderen Bundesländern müsse vermieden werden.

Die Landtagsfraktion der Piratenpartei forderte, keine Flüchtlinge mehr in Büren unterzubringen. Der Verein "Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren" verlangte, alle Abschiebehäftlinge sofort zu entlassen. In den vergangenen zwei Jahrzehnten seien in Büren 5000 Abschiebehäftlinge untergebracht worden. Die Anwältin Birgit Hanke aus Lippstadt kündigte an, sie werde für ihre Mandanten in der JVA Haftaufhebungsanträge einreichen.

Gerichte urteilen unterschiedlich

Nach Angaben von Pro Asyl gibt es in acht Bundesländern, darunter auch NRW, keine spezielle Abschiebehaftanstalt. Die Gerichte in NRW haben das zuletzt unterschiedlich beurteilt. Die Landgerichte Köln und Düsseldorf etwa hatten entschieden, dass Büren den Anforderungen entspreche. Dagegen lehnten Gerichte im Bezirk des Landgerichts Paderborn mehrfach Haftbefehle gegen ausreisepflichtige Ausländer ab.

Die 1994 eröffnete JVA Büren wurde zunächst nur für Abschiebehäftlinge genutzt. Seit 2008 sind dort auch Verurteilte mit Strafen unter drei Monaten untergebracht. Die Zellen der beiden Gruppen seien aber in getrennten Gebäuden, sagte Ministeriumssprecher Detlef Feige. Der gemeinsame Hof werde von den Gruppen nicht gleichzeitig genutzt.

In der JVA gebe es keinen Funkempfang, darum stelle sich die Frage der Mobiltelefone nicht, sagte Feige. Die Abschiebehäftlinge könnten Kartentelefone nutzen und auch angerufen werden. Es gebe Computer, allerdings sei eine Kinderschutz-Softwaresperre installiert. Pornoseiten, aber auch soziale Netze und E-Mail-Dienste könnten nicht genutzt werden.

Die JVA Büren hat 380 Plätze für Abschiebehäftlinge und 150 für Strafgefangene. Derzeit sind dort neben Strafgefangenen knapp 30 Abschiebehäftlinge untergebracht. Der Landesregierung zufolge wurden von Anfang 2013 bis Mitte Mai 2014 fast 800 Menschen aus NRW abgeschoben.

NRW war auch insoweit von dem EuGH-Urteil betroffen, weil einer der Kläger als Asylbewerber in Geldern (Kreis Kleve) abgelehnt worden war. Der Marokkaner wurde später in Bayern festgenommen und dort in ein Gefängnis gebracht. In Abschiebehaft kommen Menschen, die etwa nach illegaler Einreise oder abgelehnten Asylanträgen zur Ausreise verpflichtet sind.

(lnw)
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