Europäischer Gerichtshof Der Staat muss Hausgeburten nicht unterstützen

Prag/Straßburg · Befürworter von Hausgeburten haben vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eine Niederlage erlitten: Staatliche Behörden müssen Hausgeburten nicht unterstützen.

Europäischer Gerichtshof: Der Staat muss Hausgeburten nicht unterstützen
Foto: dpa, his

Die Richter bekräftigten dies in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Es gebe in dieser komplexen Frage "keinen europaweiten Konsens", erklärten die Richter und betonten den Ermessensspielraum der Einzelstaaten.

Geklagt hatten zwei Frauen aus Tschechien, denen ein Gesetz Hausgeburten mit Hebammenunterstützung praktisch unmöglich machte. Die eine brachte ihr Kind letztlich allein zur Welt, die andere wählte notgedrungen ein Krankenhaus. Die Richter sahen darin aber keine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Sie riefen die Regierung in Prag aber auf, die Bedingungen auf den Entbindungsstationen dem medizinischen Fortschritt anzupassen.

Seit Jahren wird kontrovers diskutiert, ob das Komplikationsrisiko bei einer Hausgeburt höher ist als bei einer Klinikentbindung. Beim europäischen Spitzenreiter, den Niederlanden, liegt der Anteil der geplanten Hausgeburten bei rund 30 Prozent, in Deutschland bei nur knapp zwei Prozent und in Tschechien im Bereich von Einzelfällen.

(mre/dpa)
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