Meinungsfreiheit Evangelische Kirche will Blasphemieverbot beibehalten

Berlin · In der Debatte über das sogenannte Blasphemieverbot im Strafrecht spricht sich die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) gegen eine Streichung des Paragrafen 166 im Strafgesetzbuch aus. Es sei "kein geeignetes Zeichen der Solidarität mit den Terroropfern in Frankreich", den Straftatbestand der Religionsbeschimpfung abzuschaffen, sagte der Präsident des EKD-Kirchenamtes, Hans Ulrich Anke, der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Freitag). Paragraf 166 wende sich nicht "gegen eine noch so scharfe Religionskritik, sondern ausdrücklich allein gegen die öffentliche grobe, verächtlichmachende Beschimpfung".

"Charlie Hebdo"-Ausgabe in kurzer Zeit ausverkauft
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Foto: dpa, el ks

Paragraf 166 sieht eine bis zu dreijährige Haftstrafe oder Geldstrafe vor, wenn jemand "den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören". Gleiches gilt für die Beschimpfung von Kirchen oder anderen Religionsgesellschaften, deren Einrichtungen oder Gebräuchen.

Eine Abschaffung hatte nach dem islamistischen Terrorangriff auf das Pariser Satiremagazin "Charlie Hebdo" unter anderen FDP-Chef Christian Lindner angeregt, der darin ein starkes Zeichen für die Meinungsfreiheit sähe. Unions- und SPD-Politiker hatten sich in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" dagegen ausgesprochen.

(dpa)
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