Keine Klage auf Staatshaftung Wulff möchte Anwaltskosten ersetzt haben

Stuttgart · Ex-Bundespräsident Christian Wulff will nach seinem Freispruch keine Klage auf Staatshaftung und Entschädigung vom Land über seine Anwaltskosten hinaus einreichen.

 Der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff in Stuttgart während eines Podiumsgesprächs.

Der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff in Stuttgart während eines Podiumsgesprächs.

Foto: dpa, dm fpt

"Ich denke nicht an eine solche Klage", sagte er der Nachrichtenagentur dpa am Montagabend vor einem Podiumsgespräch der "Stuttgarter Nachrichten" mit ihm in der Landeshauptstadt. Es würden jedoch jetzt Anträge auf Erstattung der Verfahrens- und Anwaltskosten gestellt.

Wulff war 2012 nach einer durch Medienberichte ausgelösten Affäre über die angebliche Annahme von Vorteilen als Bundespräsident zurückgetreten.

Ein Korruptionsprozess in Hannover endete mit einem rechtsgültigen Freispruch für Wulff. Danach stand die Frage nach Erstattung der Kosten für seine Verteidigung im Raum, aber auch die, ob er mit einer Klage zusätzlich Entschädigung vom Land Niedersachsen fordern will.

Zur Debatte über die Verantwortung der Medien sagte Wulff: "Ich rate davon ab, zu selbstgerecht zu sein." Die Medien sollten sich davor hüten, zu sagen, "bei uns ist alles in Ordnung". Wulff rechnet in seinem autobiografischen Buch "Ganz oben Ganz unten" mit Vertretern von Justiz, Medien und Politik ab.

(dpa)
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