Landgericht verfügt Entlassung Ex-Waffenlobbyist Schreiber darf Haft zuhause absitzen

Augsburg · Der wegen Steuerhinterziehung verurteilte frühere Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber ist auf dem Weg in die Freiheit. Das Landgericht Augsburg habe seine Entlassung verfügt, sagte ein Gerichtssprecher am Montag. Er darf seine Haft nun in seinem Haus in Kaufering verbüßen.

Der Prozess gegen Karlheinz Schreiber
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Die Freilassung aus der Haft ist allerdings mit strengen Auflagen verbunden. So musste der gesundheitlich angeschlagene 78-Jährige seine Personaldokumente abgeben und eine Kaution von 100.000 Euro hinterlegen.

Schreiber war vor rund zwei Jahren wegen Steuerhinterziehung von 7,3 Millionen Euro zu acht Jahren Haft verurteilt worden, hatte aber Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hatte das Verfahren nach Augsburg zurückverwiesen. Dort soll unter anderem die Zuständigkeit der deutschen Behörden geprüft werden, da die Schlüsselfigur der CDU-Spendenaffäre lange Zeit in Kanada lebte.

Das Landgericht hatte den Haftbefehl gegen Schreiber vor rund einer Woche außer Vollzug gesetzt, nachdem der 78-Jährige in seiner Gefängniszelle einen Herzinfarkt erlitten hatte. Die Augsburger Staatsanwaltschaft hatte Beschwerde eingelegt, diese war aber vom Oberlandesgericht in München (OLG) abgewiesen worden.

Nach dem Beschluss darf Schreiber seine Haft nun in seinem Haus in Kaufering verbüßen. Er muss sich einmal täglich bei der Polizeiinspektion in der Kreisstadt Landsberg am Lech melden, darf sein Grundstück aber ansonsten ohne vorherige gerichtliche Genehmigung nicht verlassen. Damit wollen die Behörden verhindern, dass Schreiber nach Kanada flüchtet, wo er mehrere Jahre gelebt hatte. Im August 2009 war er nach einem aufwendigen juristischen Verfahren nach Deutschland ausgeliefert worden.

(dpa)
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