Fall Böhmermann Generalstaatsanwalt weist Erdogans Beschwerde zurück

Koblenz · Der türkische Präsident muss eine weitere juristische Schlappe in der Causa Böhmermann hinnehmen: Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat die letzte Beschwerde Erdogans zurückgewiesen.

 Zwei ungleiche Kontrahenten.

Zwei ungleiche Kontrahenten.

Foto: dpa

Der türkische Staatspräsident wollte, dass Ermittlungen gegen Jan Böhmermann fortgesetzt werden. Deshalb hatte Recep Tayyip Erdogan gegen die Einstellung der Untersuchung Beschwerde eingelegt. Diese hat die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz nun als unbegründet zurückgewiesen.

Grundlage der Beschwerde von Erdogan war der Bescheid vom 4. Oktober 2016, in dem die Staatsanwaltschaft Mainz das Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann wegen Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten eingestellt hatte. Sie hatte ihre Entscheidung damit begründet, die wüsten Beschimpfungen aus Böhmermanns "Schmähgedicht" seien erkennbar so absurd und übertrieben, dass sie nicht ernst zu nehmen seien.

Die zu klärenden rechtlichen Fragen seien von der Mainzer Staatsanwaltschaft "im Ergebnis zutreffend und im Einklang mit der Rechtsprechung beantwortet" worden, teilte nun die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz mit. Die Entscheidung, dass Böhmermann mit seinem umstrittenen "Schmähgedicht" keine strafbare Handlung begangen habe, sei nicht zu beanstanden. Die Erfolgsaussichten einer Anklage seien gering.

TV-Satiriker und Grimme-Preisträger Böhmermann hatte sein Gedicht "Schmähkritik" Ende März in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen. Darin hatte er Erdogan mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht, aber darauf hingewiesen, dass dieses auch in Deutschland nicht erlaubt sei. Die Staatsanwaltschaft Mainz stellte aber die Ermittlungen wegen Beleidigung nach Paragraf 185 und 103 ein.

Nun könnte der türkische Präsident noch ein Klageerzwingungsverfahren gegen die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft in die Wege leiten. Dieser Antrag müsste binnen eines Monats gestellt werden.

Über eine private Unterlassungsklage des türkischen Präsidenten gegen den Moderator verhandelt am 2. November das Landgericht Hamburg.

Mit Agenturmaterial

(felt)
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