Seit 13 Jahren verschwundenes Mädchen Fall Peggy: Gericht spricht Ulvi K. frei

Bayreuth · Mit einem Freispruch für den geistig Behinderten Ulvi K. ist der erneute Mordprozess um die seit 13 Jahren spurlos verschwundene Peggy zu Ende gegangen. Das Landgericht Bayreuth hob am Mittwoch eine frühere Verurteilung des 36-Jährigen wegen Mordes an dem Mädchen auf.

 Der geistig Behinderte Ulvi K. war zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Jetzt wurde das Urteil aufgehoben.

Der geistig Behinderte Ulvi K. war zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Jetzt wurde das Urteil aufgehoben.

Foto: dpa

"Er ist aus tatsächlichen Gründen freizusprechen; ein Tatnachweis ist nicht möglich", sagte der Vorsitzende Richter Michael Eckstein. Zahlreiche Zuschauer im Gerichtssaal applaudierten. Unterstützer von Ulvi K. organisierten vor dem Gebäude einen Sektempfang. Ulvi K. verließ den Bayreuther Justizpalast freudestrahlend an der Seite seiner Betreuerin Gudrun Rödel.

Das Landgericht ordnete zugleich ein neues psychiatrisches Gutachten an. Damit soll geklärt werden, ob Ulvi K. aus der psychiatrischen Klinik entlassen wird, in der er seit 13 Jahren wegen exhibitionistischer Handlungen untergebracht ist.

Peggy wird seit dem 7. Mai 2001 vermisst. Zwei Jahre später wurde Ulvi K. zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Landgericht Hof sah es damals als erwiesen an, dass der Gastwirtssohn die neun Jahre alte Schülerin im oberfränkischen Lichtenberg tötete, um einen sexuellen Missbrauch zu vertuschen. Eine Leiche wurde allerdings nie gefunden. Ulvi K. hatte die Tat im Juli 2002 überraschend gestanden, die Angaben aber später widerrufen.

"Ich bin mit dem Urteil sehr zufrieden", sagte Verteidiger Michael Euler. Er bewertete den Richterspruch als Freispruch erster Klasse: "Es gibt nichts; es gibt keinen einzigen Beweis, dass Ulvi K. Peggy getötet hat." Gerichtssprecher Thomas Goger betonte dagegen, die Kammer habe weder die Schuld noch die Unschuld des Angeklagten eindeutig feststellen können.

Im Dezember 2013 hatte das Landgericht Bayreuth die Wiederaufnahme des Verfahrens angeordnet. Denn ein Belastungszeuge hatte eingeräumt, falsch ausgesagt zu haben. Beim damaligen Prozess war außerdem nicht bekannt, dass die vermutete Tatversion der Ermittler dem Geständnis von Ulvi K. ähnlich war. Der Verdacht lag nahe, dass der Angeklagte nur eine ihm vorgegebene Version wiedergegeben hat.

In dem neuen Prozess schloss der Gutachter - anders als vor zehn Jahren - ein falsches Geständnis nicht mehr aus. "Es sei denkbar, dass Ulvi K. frühere Erlebnisse und Vorhalte aus den Vernehmungen in seinem Geständnis zusammengeführt habe", zitierte der Richter aus dem Gutachten. "Das Geständnis mit Divergenzen und Ungereimtheiten kann keine Grundlage für eine Verurteilung sein", sagte Eckstein. "Hinzu kommt noch, dass dieses Geständnis mit keinem einzigen Sachbeweis zu belegen ist." Ulvi K. habe sein Geständnis in unterschiedlichen Versionen mit zum Teil lebensfremden Schilderungen abgegeben: Dass Peggy auch nach ihrem angeblichen Sturz mit dem Schulranzen weitergelaufen sein soll, "ist für uns schwer nachvollziehbar".

Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig. Peggys Mutter, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftrat, kann in Revision gehen. Ob sie dies tun wird, wollte ihre Anwältin Ramona Hoyer zunächst nicht sagen. Ulvi K.'s Vater sagte: "Wir sind überglücklich. Wir hoffen, dass Ulvi nun auch aus der Psychiatrie entlassen wird." Seine Mutter ergänzte: "Ich glaube wieder an Gerechtigkeit in Deutschland."

Seit 2012 wird neu ermittelt. Eine Spur führt zu einem ehemaligen Bekannten von Peggys Familie aus Halle in Sachsen-Anhalt, der wegen sexuellen Missbrauchs seiner Tochter in Haft sitzt. Verdächtig ist auch der Halbbruder des Mannes und ein Lichtenberger, der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt wurde.

(dpa)
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