Verletzung bei Konzert durch Pyrotechnik Gericht schlägt Fan von Andrea Berg Vergleich vor

Düsseldorf/Stuttgart · Vor dem Landgericht wurde ein Berufungsverfahren verhandelt, nachdem sich der Düsseldorfer Fan der Schlagersängerin bei einem Konzert im Jahr 2014 während der Pyro-Show verletzt hatte - das juristische Nachspiel ist aber noch immer nicht beendet.

 Andrea Berg bei einem Auftritt in Aspach. Im Hintergrund sind Feuerfontänen zu sehen.

Andrea Berg bei einem Auftritt in Aspach. Im Hintergrund sind Feuerfontänen zu sehen.

Foto: dpa, mut bsc bwe fpt

Fast drei Jahre ist es nun her. Bei einem Open-Air-Konzert der Krefelder Schlagersängerin Andrea Berg im Juli 2014 wurde ein 64-jähriger Fan am Auge verletzt. Sein Anwalt geht davon aus, dass für die Verletzung ein herabfallendes Pyro-Element, das Teil der Show war, verantwortlich ist. Vor dem Amtsgericht Backnang klagte der Mann anschließend auf 3000 Euro Schmerzensgeld, und er bekam zunächst Recht.

Der Veranstalter jedoch wollte das Urteil, eine Zahlung von 2000 Euro, nicht hinnehmen und ging in Berufung. Es sei nicht festgestellt worden, dass die Verletzung durch das Bühnenfeuerwerk entstanden sei. Vor dem Landgericht in Stuttgart konnte der Veranstalter zumindest einen vorläufigen Teilerfolg erringen, denn der Richter betätigte das Urteil der ersten Instanz zunächst nicht.

Das Gericht sah sich nicht in der Lage, ohne ein neues Gutachten in dieser Sache zu entscheiden. Es schlug einen Vergleich vor, bei dem der Fan 1127,50 Euro bekäme, aber seine Anwaltskosten und die Hälfte der Gerichtskosten zu zahlen hätte.

Pikant: Die Sängerin selbst zog sich bei einem ihrer Auftritt im vergangenen Jahr selbst Verbrennungen durch ein solches Bühnenfeuerwerk zu. Die Pyro-Show war damals außer Kontrolle geraten und setzte das Kleid der 51-Jährigen in Brand. Dabei erlitt sie Verbrennungen dritten Grades am Arm, setzte den Auftritt nach kurzer Unterbrechung allerdings fort. Das Show-Konzept wurde dennoch nicht geändert.

Andrea Berg äußerte sich ebenfalls. Erst durch die Medien habe sie von dem Vorfall erfahren und lud den Fan zu einem Open-Air-Konzert in Aspach ein. Der Fan dankte für die Einladung, er habe aber schon eine Karte und wisse nicht, ob er nach dem Gerangel hingehe. Er muss in den nächsten Wochen entscheiden, ob er den Vergleich annimmt. Dem Sprecher seines Idols schlug er vor, statt Feuerwerk eine Lasershow zu veranstalten.

(maxk)
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