Siegburg: Foltermord kommt erneut vor Gericht
zuletzt aktualisiert: 24.04.2009 - 08:51Siegburg (RPO). Rund zweieinhalb Jahre nach dem brutalen Foltermord in der Justizvollzugsanstalt Siegburg beschäftigt sich das Landgericht Bonn ab heute erneut mit der Tat. Nach Angaben eines Gerichtssprechers hat die Zweite Große Strafkammer zu prüfen, ob gegen den Haupttäter Pascal I. eine lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung "unter Vorbehalt" zu verhängen ist.
Der Angeklagte war im Jahr 2007 wegen der Tat zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil war vom Bundesgerichtshof (BGH) teilweise aufgehoben worden. Dabei blieb der Schuldspruch unbeanstandet, so dass es in der neuen Hauptverhandlung nur noch um die Höhe der Strafe geht. Die Revisionen des Angeklagten und seiner beiden Mittäter waren vom BGH verworfen worden. Die beiden anderen Angeklagten waren zu jeweils 14 Jahren Haft und zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt worden.
Die Männer hatten vor Gericht eingeräumt, am 11. November 2006 einen Mitgefangenen zunächst gequält und erniedrigt und schließlich zum Selbstmord gezwungen zu haben.
Die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts Bonn hat zunächst fünf Verhandlungstage vorgesehen. Mit einem Urteil wird für Anfang Mai gerechnet.
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