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Oberlandesgericht Köln: Fotomontage von Steinbach mit SS-Offizier verboten

zuletzt aktualisiert: 23.12.2008 - 12:34

Köln (RPO). Die Präsidentin des Bundes der Vertriebenen (BdV), Erika Steinbach darf nicht mehr zusammen mit einem SS-Offizier und einem Ordensritter gezeigt werden. Das Oberlandesgericht Köln hat am Dienstag eine entsprechende Fotomontage verboten. Das vom Verband "Polnische Treuhand" publizierte Plakat verletze die CDU-Bundestagsabgeordnete und den BdV in ihrer Ehre und ihren allgemeinen Persönlichkeitsrechten, erklärte das Gericht.

Vertriebenenpräsidentin Erika Steinbach steht in der Kritik. Die polnische Regierung vergleicht sie mit dem Holocaust-Leugner Williamson.  Foto: ddp
Vertriebenenpräsidentin Erika Steinbach steht in der Kritik. Die polnische Regierung vergleicht sie mit dem Holocaust-Leugner Williamson. Foto: ddp

Die Fotomontage zeigt Steinbach, einen SS-Offizier und einen Ordensritter. Darunter steht ein abgewandeltes Zitat von Adolf Hitler: "Es steht vor uns das letzte Problem, das gelöst werden muss und gelöst werden wird. Es sind die letzten Vermögensrückgabeforderungen, die wir in Europa zu stellen haben, aber es sind die Forderungen, von denen wir nicht abgehen." In dem Zitat wurde laut Gericht der ursprüngliche Begriff "Territorialansprüche" durch "Vermögensrückgabeforderungen" ersetzt.

Der Verband "Polnische Treuhand" hat laut Gericht zum Ziel, mögliche Eigentumsklagen von Bundesbürgern in den ehemaligen deutschen Ostgebieten auf rechtlichem Weg zu verhindern. Er war 2005 als Reaktion auf die Aktivitäten der Vertriebenenorganisation "Preußische Treuhand" gegründet worden. Steinbach und der BdV haben sich in der Vergangenheit jedoch ausdrücklich von den Entschädigungsforderungen der "Preußischen Treuhand" an Polen distanziert.

Senat folgt Argumentation der "Polnischen Treuhand" nicht

Die "Polnische Treuhand" hatte argumentiert, die Montage falle unter den Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit. Dem schloss sich der Senat nicht an: Die Abbildung Steinbachs mit einem SS-Offizier und einem Kreuzritter könne von einem objektiven Betrachter nur so verstanden werden, dass sie die gleichen Ziele wie das Dritte Reich verfolge, was durch das nur leicht abgewandelte Hitler-Zitat verstärkt werde.

Das Gericht betonte, mit dem Gedanken an die Kriegsverbrechen des Nationalsozialismus sei untrennbar der Gedanke an die Verfolgung und Ausrottung politischer Gegner, Massenmorde an Juden und Führung von Angriffskriegen verbunden. Die Gleichstellung mit Zielen, Ansprüchen und kriegerischen Handlungen der Kreuzritter und Nationalsozialisten sei nicht durch die Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt.

Das Plakat habe zudem erhebliche Rückwirkungen auf die persönliche Integrität Steinbachs. Für einen Politiker sei es angesichts des historischen Bedeutungsgehalts "in hohem Maße herabwürdigend", in nahe Verbindung zum Nationalsozialismus und zu Hitler gebracht oder mit diesem gleichgestellt zu werden, betonte der Senat. Es komme auch nicht darauf an, wie Steinbach und der BdV in Polen gesehen würden - maßgebend sei, wie ein objektiver Betrachter die Veröffentlichung im Inland wahrnehme.

Die Revision gegen das Urteil hat der Senat nicht zugelassen, die "Polnische Treuhand" kann aber Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof erheben.

(Aktenzeichen: Oberlandesgericht Köln 15 U 93/08)

Quelle: AP

 
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