Angeklagter aber wegen Missbrauchs verurteilt: Freispruch im Prozess um Tiefgaragenmord
zuletzt aktualisiert: 26.01.2010 - 12:20Nürnberg (RPO). Fast elf Jahre nach dem Mord an einer Arzthelferin in einer Erlanger Tiefgarage hat das Schwurgericht Nürnberg-Fürth den Angeklagten Peter S. vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Der Angeklagte wurde allerdings wegen Missbrauchs an seiner Tochter zu vier Jahren Haft verurteilt.
"Es bestehen vernünftige Zweifel an der Täterschaft", erklärte der Vorsitzende Richter Richard Caspar am Dienstag. Der Angeklagte bestreitete den Mord. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, am 5. März 1999 die 27-jährige Susanne M. ermordet zu haben, um zu verhindern, dass diese den Missbrauch an seiner Tochter aufdeckt.
Die Anklage beruhte allerdings auf Indizien, die das Gericht letztlich nicht überzeugen konnten. Insgesamt waren rund 60 Zeugen und Sachverständige befragt worden.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Höchststrafe gefordert: eine lebenslange Haftstrafe und Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Verteidigung hatte Freispruch vom Mordvorwurf gefordert.
Bei dem Angeklagten wurde keinerlei DNA des Mordopfers gefunden, und bei der ermordeten Arzthelferin auch keine Körperzellen mit Genmaterial von ihm. Stattdessen fanden die Ermittler unter dem Fingernagel der Ermordeten die DNA eines anderen, unbekannten Mannes.
Zudem zweifelte das Gericht am Motiv. Hier fehlten wichtige Glieder in der Beweiskette, sagte Caspar. "Es lässt sich kein zwingendes Tatmotiv herleiten." Es habe in der Verhandlung keine Hinweise darauf gegeben, dass die Arzthelferin den Verdacht gehabt habe, dass S. seine Tochter, deren Patin sie war, missbrauchte.
Eltern des Opfers erschüttert
Auch die Aussagen von Zeugen, die belegen sollten, dass S. in der Tiefgarage gewesen sei, überzeugten das Gericht nicht. Ein Phantombild ähnelte ihm nicht, ein Zeuge beschrieb einen dicken Mann. Peter S. aber ist schlank. Ein anderer Zeuge sagte, er habe einen BMW gesehen. Der Angeklagte fuhr damals einen Audi.
Die Eltern des Opfers, die als Nebenkläger aufgetreten waren, nahmen das Urteil erschüttert entgegen. Der Staatsanwalt kommentierte die Entscheidung des Gerichts mit den Worten: "Ich kann es nicht verstehen."
Den Missbrauch seiner Tochter hatte der Angeklagte zu Prozessbeginn eingeräumt. Das Mädchen war im Alter zwischen 13 und 17 Jahren zum Opfer seiner sexuellen Übergriffe geworden, zudem habe er sie im Haushalt "als Arbeitssklavin missbraucht", sagte Richter Caspar.
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