88-Jähriger kann Prozess nicht folgen: Früherer SS-Mann braucht Hörgeräte
VON DAVID RISING - zuletzt aktualisiert: 10.11.2009 - 18:23Aachen (RPO). Die Worte des Richters verstand er offenbar überhaupt nicht, jetzt soll der frühere SS-Mann Heinrich B. erst einmal Hörgeräte bekommen. Wegen der Schwerhörigkeit des 88 Jahre alten Angeklagten ist der Prozess gegen ihn am Dienstag vor dem Landgericht Aachen vertagt worden.
B. Verteidigung hatte erklärt, er könne der Verhandlung nicht folgen. Die Nebenklage sprach dagegen von einer Verzögerungstaktik. Der Prozess soll am kommenden Dienstag fortgesetzt werden.
Dem 88-Jährigen wird vorgeworfen, 1944 in den Niederlanden drei Männer erschossen zu haben. In der vergangenen Woche hatte die Verteidigung schon die Einstellung des Verfahrens beantragt. Darüber wurde am dritten Verhandlungstag nun gar nicht entschieden.
Als der Vorsitzende Richter Gerd Nohl die Frage von der vergangenen Woche wiederholte, ob B. gehört habe, dass die Anklage verlesen worden sei, murmelte dieser: "Nur lebenslang, lebenslang." Er deutete damit an, dass ihm im Fall einer Verurteilung möglicherweise eine lebenslange Haftstrafe drohen könnte. Vor einer Woche hatte er auf die gleiche Frage noch mit ja geantwortet.
Unverständnis bei der Nebenklage
Richter Nohl entschied daraufhin, dass der Angeklagte, der am Dienstag im Rollstuhl in den Gerichtssaal geschoben worden war und dessen Blutdruck während der Verhandlung überwacht wurde, Hörgeräte bekommen solle, und vertagte den Prozess bis kommenden Dienstag. Darauf reagierte die Nebenklage mit Unverständnis und Ärger. Rechtsanwalt Detlef Hartmann, der die Söhne des am 14. Juli 1944 erschossenen Apothekers vertritt, warf der Verteidigung eine Verzögerungstaktik vor. Die Schwerhörigkeit habe man schon vor einem Jahr herausfinden können. "Jetzt haben wir einen weiteren Tag verloren", betonte er.
Der Anwalt des Abgeklagten, Gordon Christiansen, wies diesen Vorwurf zurück. Es sei das gute Recht der Verteidigung, jederzeit zu überprüfen, ob der Angeklagte verhandlungsfähig sei. Den noch nicht entschiedenen Antrag auf Verfahrenseinstellung hatte Christiansen in der vergangenen Woche damit begründet, dass ein Urteil gegen das Verbot der Doppelbestrafung verstoßen würde.
Langes juristisches Tauziehen
Der gebürtige Niederländer war laut Anklage im Jahr 1940 der Waffen-SS beigetreten und später zur "Germanischen SS" in den Niederlanden abkommandiert worden. Im Kriegsjahr 1944 tötete er demnach als 22-Jähriger zusammen mit anderen SS-Männern drei Zivilisten in Breda, Voorschoten und Wassenaar. Die Taten sollen Teil völkerrechtswidriger Repressionen gegen die niederländische Bevölkerung gewesen sein. Insgesamt fielen solchen unter dem Tarnnamen "Silbertanne" ausgeführten Aktionen mindestens 54 Niederländer zum Opfer.
B. floh 1947 aus der Kriegsgefangenschaft nach Eschweiler bei Aachen, wo er sich eine bürgerliche Existenz aufbaute und als Bergmann arbeitete. 1949 wurde er in Amsterdam in Abwesenheit zum Tode verurteilt, später wurde die Strafe in lebenslange Haft umgewandelt. Diese hatte er jedoch nie verbüßt.
Die deutsche Justiz lieferte ihn nicht aus, da er mit Eintritt in die Waffen-SS möglicherweise die deutsche Staatsbürgerschaft erworben hatte. 1984 wurden die Ermittlungen eingestellt. Auch um den aktuellen Prozess, der zunächst bis zum 18. Dezember angesetzt ist, gab es ein langes Tauziehen. B. war mit einer Verfassungsbeschwerde gescheitert. Er hielt sich wegen seines Herzleidens für verhandlungsunfähig.
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