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Amoklauf St. Augustin Panorama 091124
  Foto: ddp, ddp
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16-jähriges Mädchen verurteilt: Fünf Jahre Jugendhaft für versuchten Amoklauf

zuletzt aktualisiert: 24.11.2009 - 11:29

Bonn (RPO). Die 16-jährige Schülerin hatte einen grausamen Plan. Erst wollte sie einen Lehrer an ihrem Gymnasium in St. Augustin mit einem Schwert niederstechen, dann sollten Molotow-Cocktails die Schulräume in ein Flammeninferno verwandeln. Wegen des versuchten Amoklaufs muss die Jugendliche nun für fünf Jahres ins Gefängnis.

Die 16-Jährige Täterin, hier ein  Foto: ddp, ddp
Die 16-Jährige Täterin, hier ein Foto: ddp, ddp

Das geständige Mädchen ist wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt worden. Das Gericht ordnete keine anschließende Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatte die 16-Jährige den Tod ihrer Mitschüler und Lehrer im Mai minuziös vorbereitet. Ein Lehrer sollte ihr erstes Opfer sein, um an die Schlüssel für die Klassenzimmer zu kommen.

Danach wollte sie die Räume mit selbst gebauten Molotow-Cocktails in Brand setzen, die Türen sollten dabei von außen verschlossen sein. Nur eine mutige Mitschülerin verhinderte offenbar, dass die 16-Jährige ihr Vorhaben auch in die Tat umsetzen konnte.

In Schultoilette überrascht

Sie überraschte die Angeklagte in der Schultoilette und wurde daraufhin von ihr mit einem Schwert attackiert. Das Mädchen zog sich schwere Verletzungen an Händen und Armen zu. Erst als ein Lehrer hinzukam, konnte sich das Opfer in Sicherheit bringen. Die 16-jährige Angeklagte flüchtete nach einem misslungenen Selbsttötungsversuch vom Schulgelände, stellte sich aber am Abend in Köln der Polizei. Sie wurde danach in einer Jugendpsychiatrie untergebracht.

Die Jugendliche hatte in dem unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindenden Prozess alle Vorwürfe eingeräumt und Probleme im schulischen und häuslichen Umfeld als ihr Motiv genannt. Die Staatsanwaltschaft geht von massiven Schwierigkeiten mit Mitschülern, Lehrern und ihren Eltern aus.

Verminderte Schuldfähigkeit nicht sicher feststellbar

Eine verminderte Schuldfähigkeit sei bei der 16-Jährigen nicht auszuschließen, aber auch nicht sicher feststellbar, erklärten sowohl Anklagevertreter als auch Verteidigung in ihren Plädoyers. Die Staatsanwaltschaft forderte für die 16-Jährige eine Jugendstrafe von sechs Jahren. Die Verteidigung verzichteten dagegen darauf, ein konkretes Strafmaß zu beantragen, und verlangte, gegen ihre geständige Mandantin eine erzieherisch angemessene Strafe zu verhängen. Letztlich entschied das Gericht auf fünf Jahre Jugendhaft ohne weitere psychiatrische Unterbringung.

Quelle: AP/ndi

 
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