Empörung über Mainzer Richter: "Für 1933 hätt's noch gereicht"
zuletzt aktualisiert: 30.08.2007 - 17:37Mainz (RPO). Die fragwürdige Äußerung eines Richters am Mainzer Landgericht hat für Empörung im rheinland-pfälzischen Landtag gesorgt.
Wie CDU-Fraktionschef Christian Baldauf berichtete, soll der Richter in einem Arzthaftungsprozess ein teilweise gelähmtes Kind aufgefordert haben, den rechten Arm zu heben. Als der Junge das tat, soll der Richter dies - offenbar mit Anspielung auf den Hitlergruß - mit der Äußerung quittiert haben: "Für 1933 hätt's noch gereicht."
Baldauf sagte, sollten sich die Vorwürfe bestätigen, sei dies eine unglaubliche Entgleisung, die an Menschenverachtung kaum zu überbieten sei. Auch Justizminister Heinz-Georg Bamberger (SPD) sagte, falls die Äußerung so gefallen sei, müsse dies als völlig indiskutabel eingestuft werden.
Bamberger verwies darauf, dass die Führung des Landgerichts zwischenzeitlich ein Disziplinarverfahren gegen den Richter eingeleitet hat.
Der Präsident des Landgerichts, Willi Kestel, widersprach der Darstellung Baldaufs teilweise. Nach dem Stand der Ermittlungen sei der als Folge eines Geburtsfehlers teilweise gelähmte Junge nicht aufgefordert worden, den Arm zu heben.
Vielmehr habe der Anwalt des Kindes unaufgefordert den Arm gehoben, um den Grad der Lähmung seines Mandanten zu verdeutlichen. Daraufhin habe der Vorsitzende Richter zumindest sinngemäß so reagiert wie von Baldauf widergegeben.
Kestel bezeichnete die Äußerung des Richters als "dämliche Bemerkung", aus der aber keine falschen Rückschlüsse gezogen werden dürften: "Der Kollege ist weit davon entfernt, rechtem Gedankengut anzuhängen." Der Richter gehe bislang seinen normalen Amtsgeschäften weiter nach, da es juristisch keine Grundlage für eine Beurlaubung oder Suspendierung gebe.
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