Polizist kämpft für Stopp des Braunkohletagebaus Garzweiler-Klage vor Verfassungsgericht

Aachen · Stephan Pütz aus Immerath versucht seit 13 Jahren, den Braunkohletagebau in Garzweiler II zu stoppen. Wie Tausende andere Betroffene auch soll er sein Haus aufgeben. An diesem Dienstag befinden die Karlsruher Richter über seine Klage.

 Der Polizist Stephan Pütz wohnt in Immerath. Er pocht auf sein in der Verfassung garantiertes Grundrecht auf Freizügigkeit und will für den Braunkohletagebau Garzweiler II nicht weichen. Nun entscheiden die obersten Richter.

Der Polizist Stephan Pütz wohnt in Immerath. Er pocht auf sein in der Verfassung garantiertes Grundrecht auf Freizügigkeit und will für den Braunkohletagebau Garzweiler II nicht weichen. Nun entscheiden die obersten Richter.

Foto: dpa

Es geht um viel. Um Haus und Hof von Stephan Pütz, um seinen Glauben an Gerechtigkeit auf der einen Seite. Um das Gemeinwohl des Braunkohletagebaus Garz-weiler II, vielleicht sogar um dessen grundgesetzliche Rechtmäßigkeit auf der anderen Seite. Entsprechend unversöhnlich stehen sich die Parteien gegenüber.

Seit 13 Jahren prozessiert der 50-jährige Polizist durch alle Instanzen gegen den Tagebau des Essener Energieriesen RWE Power, der ein Areal von 48 Quadratkilometern zwischen Mönchengladbach, Aachen und Düsseldorf beansprucht. Mehr als 7000 Menschen in 18 Orten sollen umgesiedelt werden, darunter eben auch Stefan Pütz aus Immerath. Mit einer (2008 eingereichten) Verfassungsbeschwerde will er die Bagger nun stoppen: An diesem Dienstag müssen die Karlsruher Richter in einer Mündlichen Verhandlung darüber befinden.

Ein Recht auf Heimat?

Pütz steht mit seiner Klage nicht alleine da. Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat das oberste Gericht angerufen. Weil eine Obstwiese der Umweltschützer auf dem Tagebaufeld enteignet und abgetragen wurde, sehen diese das Grundrecht auf Eigentum verletzt. In seiner Klageschrift macht der BUND geltend, dass der Kohleabbau mit "irreversiblen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts erkauft" werde. "Es ist nicht einmal ein Drittel des Tagebaus realisiert. Für den weiteren Abbau kann das gravierende Folgen haben", sagt BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen über mögliche Konsequenzen der Klagen.

Die acht Richterinnen und Richter werden zunächst ergründen, ob sich für den Beschwerdeführer aus Immerath aus dem Grundrecht auf Freizügigkeit auch ein Grundrecht auf Beibehaltung des bisherigen Aufenthalts ergibt, und ob aus Artikel 11 der Verfassung ("Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im gesamten Bundesgebiet") ein Recht auf Heimat abgeleitet werden kann. Im Falle des BUND konzentriert sich die Verhandlung auf die Zulässigkeit der Enteignung von Obstwiesen in Hochneukirchen. Dazu erörtert der Senat mit den Verfahrensbeteiligten die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Enteignung.

Das Recht auf Enteignung im öffentlichen Interesse ist Ausfluss der Regelung, dass der "Gebrauch des Eigentums zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen" soll (Artikel 14, Abs. 2). Voraussetzung einer rechtmäßigen Enteignung ist ein Gesetz beziehungsweise ein Hoheitsakt, der sich auf ein Gesetz beruft. Darin müssen Art und Ausmaß der Entschädigung geregelt sein.

Der größte Teil hat den Ort schon verlassen

Der Beschwerdeführer aus Hochneukirch rügt, dass nicht verfassungsgemäß geprüft worden sei, ob dem dringenden öffentlichen Interesse auch auf andere Weise als durch Enteignung hätte entsprochen werden können. Der Beschwerdeführer aus Immerath macht geltend, dass die Menschen in den vom Braunkohleabbau betroffenen Gebieten in der ständigen Erwartung lebten, "dass die Bagger kommen". In Immerath beispielsweise lebten rund 1300 Menschen, von denen der größte Teil den Ort bereits verlassen hat. Nur Stephan Pütz will sich dem RWE-Konzern nicht geschlagen geben.

Die Verfassungsrichter müssen also prüfen, inwieweit sich das Bergrecht mit dem Grundrecht vereinbaren lässt. Ohne Enteignungsrecht würde der Tagebau "früher oder später" stoppen müssen, sagt der Anwalt beider Kläger, Dirk Teßmer. Das wäre eine folgenschwere Niederlage für den bisher in allen juristischen Auseinandersetzungen erfolgreichen RWE-Konzern, der das Bergrecht als absolut zeitgemäß bewertet, weil es sowohl nationalem als auch europäischem Recht entspreche. Zur Verhandlung in Karlsruhe vorgeladen sind neben Experten des Umweltbundesamtes auch Vertreter des Bundestages, Bundesrates und einiger Landesregierungen. Offensichtlich geht es um viel.

(RP/das/csi)
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