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Stephanie zu Guttenberg lächelt 2009-1115 DDP
  Foto: DDP
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Stephanie zu Guttenberg: Geistliche unterliegen staatlicher Strafverfolgung

zuletzt aktualisiert: 08.03.2010 - 19:45

Grafenrheinfeld (RPO). Die Gattin des Bundesverteidungsministers und Präsidentin der Kinderschutzorganisation "Innocence in Danger", Stephanie zu Guttenberg, hat eine schärfere Verfolgung von Missbrauchsfällen innerhalb der Kirche gefordert.

"Priester und Geistliche sind Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Und wenn ein Bürger hier eine Straftat begeht, dann muss das auch geahndet werden durch die staatlichen Organe", sagte zu Guttenberg am Montagabend am Rande einer Benefizveranstaltung im unterfränkischen Grafenrheinfeld. Bis dato würden die Fälle innerkirchlich untersucht und nur zum Teil zeigten sich die Täter selbst an.

Als Präsidentin der deutschen Sektion der Organisation, die sich gegen sexuellen Missbrauch von Kindern wendet, unterstützt zu Guttenberg auch Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) in ihrer Forderung nach einer Ausdehnung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch auf 30 Jahre. "Das haben wir schon seit vielen Jahren vorgeschlagen", sagte zu Guttenberg. Missbrauch komme allerdings nicht nur in der Kirche, sondern der gesamten Gesellschaft vor. "Darum müssen alle, die mit Kindern zu tun haben, dringendst geschult werden." Zudem müsse sich die gesamte Bevölkerung dem Thema stellen und aufmerksamer sein.

An den aktuellen Fällen in Klöstern und kirchlichen Schulen sehe man, wie viele Opfer es gebe und wie viele Menschen bisher geschwiegen hätten. "Und ich glaube, dass sich das Problem nicht nur auf kirchliche Schulen beschränkt." Im Sinne der Aufklärung sei zu hoffen, dass noch weitere Fälle ans Licht kommen.

Leutheusser-Schnarrenberger verlangt von Kirchen Entschädigung

Nach den bekanntgewordenen Missbrauchsfällen an katholischen Einrichtungen fordert Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) die Kirche zu Zahlungen an die Betroffenen auf. "Es braucht ein klares Signal an die Opfer, wie zum Beispiel das Gespräch über freiwillige Wiedergutmachungen in den Fällen, in denen die rechtliche Verjährung eingetreten ist", sagte die Ministerin der "Süddeutschen Zeitung".

Dies wäre "ein Stück Gerechtigkeit gegenüber den Opfern, auch wenn sich das erlittene Unrecht materiell nicht aufwiegen lässt", sagte die FDP-Politikerin. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass nur Fälle zugegeben werden, die sich nicht länger bestreiten lassen, fügte die Ministerin hinzu.

Quelle: DDP/felt

 
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