Konsequenz aus NSU-Fall Generalbundesanwalt bekommt mehr Befugnisse
Berlin · Nach dem Ermittlungsdesaster rund um die rechtsextreme Terrorzelle NSU soll der Generalbundesanwalt mehr Befugnisse bekommen.
Die Bundesanwaltschaft soll demnach künftig einfacher und früher als bislang Ermittlungen übernehmen können. Außerdem ist vorgesehen, dass "rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende" Beweggründe für Verbrechen beim Strafmaß besonders berücksichtigt werden sollen. Dies wird im Strafgesetzbuch ausdrücklich geregelt.
Die Änderungen sind eine der Lehren aus den NSU-Verbrechen. Dem "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) werden zehn Morde zwischen den Jahren 2000 und 2007 zur Last gelegt - an neun türkisch- und griechischstämmigen Männern sowie einer Polizistin. Verfassungsschutz und Polizei waren der Bande jahrelang nicht auf die Spur gekommen und hatten den fremdenfeindlichen Hintergrund der Taten nicht erkannt. Auch beim Vorgehen der Justiz hatte es gehapert: Es gab damals etwa keine zentralen Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft.