Gericht Ausweisung eines Allgäuer Salafisten ist rechtens

Augsburg · Weil er das Köpfen der Feinde Allahs rechtfertigte, ist ein Salafist aus Bayern in die Türkei abgeschoben worden. Mit einer Klage wehrt er sich dagegen - ohne Erfolg.

Ein Salafist aus Bayern ist im Kampf gegen seine Ausweisung vor Gericht gescheitert. Das Verwaltungsgericht Augsburg wies seine Klage am Dienstag ab. Der 22-Jährige aus Kempten war im Oktober in seine Heimat Türkei abgeschoben worden, nachdem er in der "Süddeutschen Zeitung" die Enthauptungen westlicher Journalisten durch die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) gerechtfertigt hatte. Er hatte auch erklärt, sogar seine Familie umzubringen, wenn sie sich gegen den IS stelle.

Bereits vor seiner Festnahme stand er eineinhalb Jahre im Fokus der bayerischen Polizei. Das Gericht erklärte nun die Ausweisungsverfügung der Regierung von Oberbayern für gerechtfertigt und verhältnismäßig. Zuvor hatte es einen Kripobeamten als Zeugen gehört und ein 15-minütiges Youtube-Video von Erhan A. abgespielt.

Der Kläger habe durch seine Äußerungen auf Youtube und Facebook die Terrorvereinigung Islamischer Staat unterstützt und sei aufgrund seiner Bildung und Eloquenz dazu in der Lage, andere zu beeinflussen, hieß es in der Urteilsbegründung. Gegen die Entscheidung kann der Kläger Berufung einlegen.

Nach Angaben des Gerichts ist es Erhan A. nach seiner Ausweisung schnell gelungen, beruflich Fuß zu fassen, so dass er in der Türkei leben kann. Er wohnt bei Verwandten und arbeitet für einen Milchlieferanten. Der Anwalt des Klägers vertrat vor Gericht die Auffassung, dass eine messbare Unterstützungshandlung für eine Terrorvereinigung nicht gegeben sei.

(dpa)
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