Foltermord von Siegburg: Gericht bestätigt 15 Jahre Haft
zuletzt aktualisiert: 08.05.2009 - 14:10Bonn/Siegburg (RPO). Im zweiten Prozess um den Foltermord in der Justizvollzugsanstalt Siegburg hat das Landgericht Bonn am Freitag den Angeklagten Pascal I. erneut zu einer Haftstrafe von 15 Jahren verurteilt. Laut Medienberichten soll anschließend eine Sicherungsverwahrung für den Täter geprüft werden.
I. und zwei inzwischen rechtskräftig verurteilte Mittäter hatten eingeräumt, am 11. November 2006 einen Mitgefangenen zunächst gequält und erniedrigt und schließlich zum Selbstmord gezwungen zu haben.
Für diese Tat war I. 2007 zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) teilweise aufgehoben. Dabei blieb der Schuldspruch unbeanstandet, so dass es in der neuen Hauptverhandlung nur noch um die Höhe der Strafe ging.
Der Angeklagte Pascal I. und zwei inzwischen rechtskräftig verurteilte Mittäter hatten eingeräumt, am 11. November 2006 einen Mitgefangenen zunächst gequält und erniedrigt und schließlich zum Selbstmord gezwungen zu haben.
Für diese Tat war Pascal I. 2007 zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) teilweise aufgehoben. Dabei blieb der Schuldspruch unbeanstandet, so dass es in der neuen Hauptverhandlung nur noch um die Höhe der Strafe ging. So hatte die Zweite Große Strafkammer zu prüfen, ob gegen den damaligen Haupttäter eine lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung "unter Vorbehalt" zu verhängen ist.
In dem neuen Prozess hatte die Staatsanwaltschaft für den heute 21 Jahre alten Angeklagten eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und auch die Möglichkeit einer Sicherungsverwahrung gefordert. Nach 15 Jahren Haft sollten zwei Gutachter prüfen, ob es für Pascal I. eine positive Prognose gibt. Der junge Mann, dem ein Gutachter eine "schwere dissoziale Persönlichkeitsstörung" bescheinigte, benötige eine langjährige Therapie, hieß es im Plädoyer. Die Verteidiger von Pascal I. beantragten hingegen, ihren Mandanten nach dem Jugendstrafrecht zu zehn Jahren Haft zu verurteilen.
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